OLG Celle entscheidet für Anlegerin
Das Oberlandesgericht Celle hat am 30. Juli 2014 entschieden, dass die beklagte Bank den Schaden einer Anlegerin geschlossener Fonds in Höhe von rund 50.000 Euro ersetzen muss.
Die Anlegerin hatte in 2005 und 2006 jeweils eine Beteiligung an einem Schiffsfonds und einem Lebensversicherungsfonds geschlossen. Diese Fonds waren ihr durch den Anlageberater ihrer Bank wärmstens empfohlen worden. Beide Fonds gerieten im Laufe der Zeit in wirtschaftliche Schieflage. Zum Teil droht sogar die Rückforderung erhaltener Auszahlungen. In keinem Fall konnten die erwarteten Gewinne erzielt werden. Die Anlegerin reichte mit Hilfe der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte Klage ein. Die Bank hatte es pflichtwidrig versäumt, die Anlegerin auf die von ihr für den Verkauf erhaltenen Provisionen aufzuklären. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte, dass die Bank für dieses Versäumnis haften muss. Die Anlegerin kann sowohl die Rückzahlung bisheriger Gelder verlangen und wird auf für die Zukunft von Zahlungen frei gestellt.
Falls Anleger sich in ähnlicher Lage befinden, empfiehlt sich eine schnelle Prüfung.
Banken spekulieren darauf, dass Ansprüche geschädigter Anleger verjähren. Das geltende Verjährungsrecht sieht vor, dass Ansprüche spätestens nach zehn Jahren verjährt sind. Danach sind Banken nur sehr selten zu Zugeständnissen bereit. Gerne prüft die Kanzlei die Angelegenheit daher zunächst im Rahmen einer Erstbewertung.