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One-Group: Erste Insolvenz bei SC Finance Four GmbH trifft auch ProReal Anleger

Anleger der One Group GmbH stehen vor neuen Herausforderungen: Am 13. März 2024 beantragte die SC Finance Four GmbH beim Amtsgericht Offenbach am Main Insolvenz im Eigenverwaltungsverfahren. Diese Entwicklung betrifft auch Anleger der ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10, da die SC Finance Four GmbH 278 Millionen Euro Anlegergelder aus Namensschuldverschreibungen der One-Group-Emittenten erhalten hat.

278 Millionen Anlegergeld im Topf

Die SC Finance Four, eine Tochtergesellschaft der One-Group Immobilienfinanzierung, spielte eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von Bauprojekten des renommierten österreichischen Baukonzerns Soravia. Die One-Group sammelte Anlegergelder ein und investierte diese dann in Poolgesellschaften wie die SC Finance Four. Insgesamt erhielt die SC Finance Four knapp 278 Millionen Euro, um diese Bauprojekte zu unterstützen.

Turbulente Zeiten für die One-Group

Seit Anfang des Jahres sorgen sich Anleger der One-Group um ihr Geld, da die Rückzahlung von Vermögensanlagen und Zinszahlungen mehrfach ausgesetzt worden ist (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Dies wurde durch die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt und die daraus resultierende Notwendigkeit einer Risikoanalyse verursacht. Diese Analyse soll Ende März abgeschlossen sein. Jedoch sollten Anleger aufgrund der ersten Insolvenz im One-Group-Kosmos mögliche Verluste einkalkulieren. Ob die Gesellschaft durch die Insolvenz in Eigenverwaltung wieder wirtschaftlich stabil wird, bleibt abzuwarten

ProReal Anleger: Drohender Totalverlust und rechtliche Risiken

Im Falle der endgültigen Insolvenz droht den ProReal Anlegern der Totalverlust, da ihre Anlagen als nachrangige Namensschuldverschreibungen strukturiert sind. Dies bedeutet, dass zuerst die Forderungen anderer, nicht nachrangiger Gläubiger bedient werden. Im schlimmsten Fall könnten die Anleger leer ausgehen. Die Vereinbarung eines solchen Nachrangs unterliegt jedoch strengen Anforderungen, da Anleger auf ihre Ansprüche verzichten, wenn durch die Zahlung bei den Emittenten eine Insolvenz droht oder eintritt (qualifizierter Rangrücktritt). Dies birgt erhebliche Risiken, die Anleger unbedingt verstehen müssen. Fehlt eine angemessene Aufklärung über das erhöhte Totalverlustrisiko, könnte die Nachrangvereinbarung unwirksam sein, und die Anleger stünden vor und in der Insolvenz deutlich besser. Darüber hinaus könnten bei Fehlberatung Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater, Anlagevermittler oder andere verantwortliche Personen und Unternehmen geltend gemacht werden.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Ihre Ansprüche im Blick!

Für geschädigte Anleger stehen wir von JACKWERTH Rechtsanwälte bereit, um sie zu unterstützen. Wir empfehlen betroffenen Anlegern dringend, frühzeitig ihre Rechte zu klären. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche und werden über alle rechtlichen Möglichkeiten informiert. Gemeinsam finden wir innovative Lösungen für Ihre Situation.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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