Mit Kryptowährung schnell und einfach sehr viel Geld verdienen – ein verlockendes Versprechen. Als klar wurde, dass hinter der angeblichen Kryptowährung OneCoin tatsächlich nur ein Schneeballsystem steckte, löste sich die Hoffnung der Anleger in Luft auf. Nun hat das Landgericht Münster ein deutsches Ehepaar und einen Anwalt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für Anleger bleibt der Weg zum Gericht.
Das Krypto-Versprechen
OneCoin wurde zwischen 2014 und 2016 als unabhängige Geld-Alternative mit hohen Gewinnen beworben, an der sich Anleger durch den Erwerb von sogenannten Packages beteiligen konnten. Mit dem Versprechen, dass es sich um die erste „transparente, globale Kryptowährung für Jedermann“ handeln sollte, investierten Anleger insgesamt einen Milliardenbetrag. In Wirklichkeit handelte es sich aber um eine fiktive Kryptowährung. Betrugsopfer sind Anleger aus der ganzen Welt.
Haftstrafen auch in Deutschland
Nach Bekanntwerden des Betrugs durch die Verurteilung des Co-Gründers Sebastian Greenwood in den USA wurde in Deutschland ein Ehepaar aus Greven zu fünf und vier Jahren Haft verurteilt. Das Ehepaar gründete die International Marketing Services GmbH (IMS) und wickelte mit OneCoin Transaktionen im Wert von ca. 320 Millionen Euro für rund 90.000 Kunden ab. Dafür soll IMS mehr als 2 Millionen Euro Provision kassiert haben. Bereits 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der IMS, der OneCoin Limited und der OneLife Network Limited die Geschäftstätigkeit in Deutschland untersagt. Auch ein Münchner Anwalt wurde wegen Geldwäsche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Hauptverantwortliche Ruja Ignatova kam bisher ungeschoren davon. Das FBI ermittelt.
Sichergestelltes Geld beantragen
Im Rahmen des Strafverfahrens konnten von den drei Milliarden etwa 28 Millionen Euro sichergestellt werden. Anleger, die zwischen dem 28. März und dem 15. August 2016 Gelder auf Konten der International Marketing Services GmbH eingezahlt haben, können Erstattung beantragen. Hierfür laufen jedoch Fristen.
Vermittler haften auf Schadensersatz
Anleger können sich das Geld möglicherweise auch von den Vermittlern wiederholen. Bereits am 7. September 2022 waren Klagen am Landgericht Dresden und am 9. August 2022 vor dem Landgericht Kassel gegen Vermittler der One Coins erfolgreich. Die Anleger erhalten auf den Entschädigungsbetrag hohe Zinsen.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei OneCoin-Betrug
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Anmeldung. Auch Anleger, die nicht in dem Zeitraum Geld in OneCoin investiert haben, können unter Umständen eine Entschädigung verlangen. Anleger sollten sich in jedem Fall rechtzeitig um ihre Ansprüche kümmern, da Fristen laufen. Für Schadensersatzansprüche dürfte es jedenfalls nach dem 31. Dezember 2024 zu spät sein.