Das Landgericht Gießen hat am 21. Januar 2021 ein Online-Casino verurteilt, einem Spieler dessen gesamten Spielverluste zurückzuzahlen (Aktenzeichen 4 O 84/20). Wir berichteten bereits über ein Urteil des LG Ulm. Aufgrund der massiven Werbung für Online-Glücksspiel ist vielen nicht bekannt, dass Online- Glücksspiel – bis auf Ausnahmen in Schleswig-Holstein – gesetzlich verboten ist.
Der Fall
Der Kläger nutzte das Angebot des Glücksspielanbieters der Gruppe Entain, bekannt unter dem Markennamen Bwin und verlor dabei knapp 12.000 Euro. Dieses Geld verlangt er jetzt von dem Casino Anbieter zurück. Das Gericht gab ihm recht. Zur Begründung heißt es, der Kläger habe seine Einsätze ohne rechtlichen Grund, da der zwischen ihm und dem Anbieter geschlossene Vertrag über die Teilnahme am Glücksspiel unwirksam sei. Zusätzlich habe der Anbieter durch das Anbieten des Online-Glücksspiels gegen geltendes Recht verstoßen und sich somit schadensersatzpflichtig gemacht. Dass das Casino über eine Lizenz aus Malta verfügt, ändere daran nichts. Die Richter betonen vielmehr, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV ganz im Einklang mit EU-Recht steht. So hat es auch schon das Bundesverwaltungsgericht am 26. Oktober 2017 (Aktenzeichen 8 C 18/16) entschieden. Auch dass das Angebot durch die Behörden faktisch geduldet wird, ändere nichts an dem Verstoß. Im Ergebnis bekommt der Kläger sein Geld wieder.
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Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten der Spieler. Haben auch Sie Geld durch Teilnahme an einem Online-Casino verloren, erhöhen sich Ihre Chancen, das verlorene Geld zurückzuerhalten.