Ophira Handelshaus GmbH insolvent – Goldsparpläne im Fokus

Viele Menschen dachten, sie würden mit einem Goldsparplan sicher für die Zukunft vorsorgen. Doch der Fall Ophira Handelshaus GmbH zeigt, dass auch vermeintlich sichere Anlagen erhebliche Risiken bergen können. Über das Vermögen der Ophira Handelshaus GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3609 IN 2840/25). Die Anmeldefrist für Forderungen läuft bis 9. Januar 2026.

BaFin spricht Verbot aus

Bereits im Dezember 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ophira Handelshaus GmbH das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Nach Angaben der Behörde nahm das Unternehmen Gelder von Anlegern entgegen, ohne über die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen. Betroffen sind insbesondere Kunden von Goldsparplänen, die regelmäßig Geldbeträge an Ophira zahlten – in der Annahme, physisches Gold werde für sie angeschafft und sicher verwahrt. Ob und in welchem Umfang Gelder tatsächlich durch physisches Gold gedeckt waren, ist unklar.

Was Anleger jetzt wissen müssen

Im Insolvenzverfahren ist häufig nicht mit einer nennenswerten Auszahlung zu rechnen – und schon gar nicht kurzfristig. Anleger sollten sich daher nicht allein auf die Insolvenzquote verlassen, sondern prüfen lassen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind. Oft bestehen gute Chancen auf Schadensersatz, insbesondere wenn Vermittler oder Berater Pflichten verletzt, unzureichend aufgeklärt oder den Eindruck erweckt haben, dass tatsächlich physisches Gold angeschafft und sicher verwahrt werde. Wer frühzeitig handelt, kann seine Ansprüche sichern und Verluste begrenzen.

Anleger, die bereits 2022 vom BaFin-Verbot erfahren haben, müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2025 geltend machen. Danach sind selbst berechtigte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.

JACKWERTH Rechtsanwälte hilft bei notleidenden Goldinvestments

Wir von JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleger, die in Goldsparpläne oder ähnliche Modelle investiert haben. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen, ob und welche Ansprüche bestehen, wie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden sind, und ob Schadensersatz gegen Vermittler oder Berater durchgesetzt werden kann. Melden Sie sich gerne, damit wir Ihre Ansprüche sichern können.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.