Viele Menschen dachten, sie würden mit einem Goldsparplan sicher für die Zukunft vorsorgen. Doch der Fall Ophira Handelshaus GmbH zeigt, dass auch vermeintlich sichere Anlagen erhebliche Risiken bergen können. Über das Vermögen der Ophira Handelshaus GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3609 IN 2840/25). Die Anmeldefrist für Forderungen läuft bis 9. Januar 2026.
BaFin spricht Verbot aus
Bereits im Dezember 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ophira Handelshaus GmbH das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Nach Angaben der Behörde nahm das Unternehmen Gelder von Anlegern entgegen, ohne über die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen. Betroffen sind insbesondere Kunden von Goldsparplänen, die regelmäßig Geldbeträge an Ophira zahlten – in der Annahme, physisches Gold werde für sie angeschafft und sicher verwahrt. Ob und in welchem Umfang Gelder tatsächlich durch physisches Gold gedeckt waren, ist unklar.
Was Anleger jetzt wissen müssen
Im Insolvenzverfahren ist häufig nicht mit einer nennenswerten Auszahlung zu rechnen – und schon gar nicht kurzfristig. Anleger sollten sich daher nicht allein auf die Insolvenzquote verlassen, sondern prüfen lassen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind. Oft bestehen gute Chancen auf Schadensersatz, insbesondere wenn Vermittler oder Berater Pflichten verletzt, unzureichend aufgeklärt oder den Eindruck erweckt haben, dass tatsächlich physisches Gold angeschafft und sicher verwahrt werde. Wer frühzeitig handelt, kann seine Ansprüche sichern und Verluste begrenzen.
Anleger, die bereits 2022 vom BaFin-Verbot erfahren haben, müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2025 geltend machen. Danach sind selbst berechtigte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.
JACKWERTH Rechtsanwälte hilft bei notleidenden Goldinvestments
Wir von JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleger, die in Goldsparpläne oder ähnliche Modelle investiert haben. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen, ob und welche Ansprüche bestehen, wie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden sind, und ob Schadensersatz gegen Vermittler oder Berater durchgesetzt werden kann. Melden Sie sich gerne, damit wir Ihre Ansprüche sichern können.