Polizei warnt: Phishing bedroht Ersparnisse

Das Bundeslagebild Cybercrime des Bundeskriminalamts (BKA) zeigt es Schwarz auf Weiß: Phishing-Angriffe kommen immer häufiger vor und die Schadenssummen werden immer höher, sind nicht selten im fünfstelligen Bereich. Die Digitalisierung macht private Bankgeschäfte komfortabler, gleichzeitig aber auch anfälliger für Cyber-Betrug. Betrüger greifen zunehmend in Prozesse des Online-Bankings ein, um Bankkunden um ihre Ersparnisse zu bringen.

Digitales Täuschungsmanöver: Phishing

Phishing ist nichts anderes als ein Betrug mit digitalen Mitteln. Beim Phishing gibt sich jemand über gefälschte Webseiten, E-Mails oder SMS als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner aus, um Zugangsdaten von potentiellen Kunden zu erlangen. Der Betrüger “fischt” also sensible Daten ab, um diese zu seinen Gunsten zu missbrauchen. Die Phishing-Methoden sind vielfältig. So werden Kunden beim Online-Banking aufgefordert, persönliche Daten wiederholt einzugeben. Manche Kunden werden auch auf eine falsche Internetseite geleitet und sollen dort ihre Daten eingeben. Neuerdings stellt ein vermeintlicher Mitarbeiter den Kontakt zum Kunden her. Dieser erfragt telefonisch die fehlenden Daten und erhält somit die Mittel, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu umgehen. Eines haben alle Phishing-Methoden gemeinsam: Unter einem falschen Vorwand werden Verbraucher aufgefordert, personenbezogene Daten mitzuteilen. Gelangen diese Daten in die Hände der Betrüger, kann großer Schaden entstehen.

Warnung der Polizei ernst nehmen!

Viele Polizeidienststellen sehen sich täglich mit dieser Problematik konfrontiert. Die Polizeiinspektion Northeim (Niedersachsen) warnt derzeit mit einer Informationskampagne vor der neuen Betrugsmasche. Dirk Schubert vom Präventionsteam der Polizei Northeim warnt davor, niemals Bankdaten via Telefon weiterzugeben (Göttinger Tageblatt vom 02. August 2022). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betreibt seit einiger Zeit ein Onlineportal, auf dem detaillierte Informationen zu den aktuellsten Phishing-Angriffen zur Verfügung gestellt werden

Rechtsprechung entwickelt rote Linien

Die Rechtsprechung zeigt sich im Umgang mit diesen Fällen uneinheitlich. Verschiedene Gerichte urteilten inzwischen zu Gunsten Geschädigter (OLG Schleswig, LG Nürnberg-Fürth). Anders sieht es aus, wenn der Verbraucher grob fahrlässig handelte. So verhielt es sich in einer Sache des Amtsgericht München (Aktenzeichen: 132 C 49/15). Der Bankkunde handelte grob fahrlässig, weil er sich über eine Phishing-Mail auf eine Webseite leiten ließ, auf der er persönliche Daten angab und sodann in einem Telefongespräch mit dem angeblichen Bankmitarbeiter eine TAN, die ihm zuvor per SMS zugeschickt wurde, weitergab. In dieser SMS war ihm der konkrete Vorgang mit der Abbuchung von knapp 4500 Euro angezeigt worden. Der Bankkunde ging leer aus.

Jackwerth Rechtsanwälte helfen bei Cyber-Betrug!

Die aktuelle Rechtsprechung macht eine Unterstützung durch Fachanwälte unabdingbar. Wir klären mit Ihnen, ob die Bank Ihnen den Verlust erstatten muss und helfen bei der Durchsetzung. Gleichzeitig kümmern wir uns um die strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Verfolgung. Vereinbaren Sie gerne ein telefonisches Erstgespräch mit Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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