Bei einem der größten Anlageskandale der deutschen Finanzgeschichte, der P&R-Pleite, gibt es neue Hoffnung für Anleger. Mehrere Landgerichte urteilten zuletzt verbraucherfreundlich. Die Landgerichte München I und II haben Anlegern in mehreren Urteilen gegen ehemalige Geschäftsführer bzw. deren Erben Schadensersatz zugesprochen. Gleichzeitig hat auch das Landgericht Stuttgart den Anlagevermittler zu Schadensersatz verurteilt.
Landgerichte München: Täuschung festgestellt!
Die Landgerichte München I und II stellten im Herbst 2019 übereinstimmend fest, dass den Anlegern bei Verkauf der Container vorgespiegelt worden sei, P&R sei zur Übertragung des Eigentums an die Anleger willens und in der Lage. Tatsächlich war das zu keiner Zeit möglich. Bei dem Geschäftsmodell handle es sich laut Gericht seit 2007 um ein in Form eines Schneeballsystems betriebenes Schwindelunternehmen. Seitdem würden Container nicht mehr in dem Umfang erworben, wie sie von P&R an die Anleger verkauft würden. Für diese Täuschung haften die Geschäftsführer. Da einer der Geschäftsführer bereits verstorben ist, haftet sein Erbe. Die Entscheidungen sind bisher nicht rechtskräftig. Ob und inwieweit sich diese Entscheidungen vollstrecken lassen, muss sich noch zeigen. Potential für Vergleichsgespräche bieten sie allemal.
Landgericht Stuttgart: Vermittler haftet!
Das Landgericht Stuttgart hat am 27. November 2019 entschieden, dass der Vermittler dem Anleger wegen Verletzung seiner Auskunftspflichten auf Schadensersatz von fast 38.000,00 Euro nebst Zinsen haftet. Es fehlt an der geschuldeten Risikoaufklärung. Insbesondere das Totalverlustrisiko sei von dem Anlagevermittler nicht vollständig und richtig dargestellt worden. Unerheblich war hier, dass der Anleger hier schon lange vorher und damit wiederholt gezeichnet hatte. Die Aufklärungspflicht bestand jedenfalls auch beim aktuellen Abschluss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, Ansprüche durchzusetzen. Wichtig ist aber eine sorgfältige Prüfung.
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