Am 14. Dezember 2019 ist der Initiator und Gründervater der P&R-Investments, Heinz Roth, nach offenbar schwerer Krankheit im Alter von 77 Jahren verstorben. An der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, möglicherweise auch gegen die Erben, ändert das jedoch nichts:
Insolvenzverfahren mit Irritationen
Die Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&R-Gruppe laufen seit Mitte 2018. 54.000 Anleger haben inzwischen ihre Insolvenzforderungen angemeldet. Ende letzten Jahres teilten die Insolvenzverwalter der P&R-Gruppe Dr. Michael Jaffé und Dr. Heinke mit, dass die nächsten Prüfungstermine am 18. Juni 2020 stattfinden. Bereits jetzt konnten rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden. Ziel sei es laut Insolvenzverwaltung, insgesamt über eine Milliarde Euro zu erwirtschaften und dann mehrere Abschlagsverteilungen an die Gläubiger vorzunehmen. Dennoch gab es im letzten Jahr einige Irritationen bezüglich der Insolvenzforderungen. Einmal ging es um abweichende Berechnungsmethoden, ein anderes Mal um mögliche Rückforderungen bereits erhaltener Containermieten und/oder Rückkäufern, dies sogar bei längst abgewickelten Containerinvestments. Den Investoren waren daraufhin komplizierte Vergleichslösungen mit Verzichtserklärungen angeboten worden. JACKWERTH Rechtsanwälte haben hierzu zahlreiche Beratungsanfragen erhalten: Da die Regelungen des Insolvenzverwalters gut begründet und nachvollziehbar waren, konnten wir die Unterzeichnung empfehlen.
Verjährungsgefahr besteht weiterhin
Trotz möglicher Auszahlungen im Insolvenzverfahren bleiben P&R-Anleger vermutlich trotzdem auf erheblichen Schadensbeträgen sitzen. Insoweit besteht für Schadensersatzansprüche gegen Banken, Berater und Vermittler oder auch Initiatoren weiterhin Verjährungsgefahr. Denn diese Ansprüche sind von der Hemmungsvereinbarung nicht umfasst. Die Hemmungsvereinbarung gilt nur für Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren!
Wir kümmern uns um Ihre Rechte!
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