Heute und morgen findet in der Münchner Olympiahalle die nicht öffentliche Gläubigerversammlung für die geschädigten P&R-Anleger statt. Am ersten Tag hörten etwa 3.000 vorwiegend ältere Anleger, was sich hinter den Kulissen alles zugetragen hat. Der Insolvenzverwalter ist sich sicher: spätestens seit 2010 war klar, dass das System nicht funktionieren konnte. JACKWERTH Rechtsanwälte waren vor Ort und konnten sich ein Bild machen. Ein umfangreiches Protokoll liegt hierzu vor.
Die Anlage
Mehr als 70.000 Anleger haben in Schiffscontainer in fünf deutsche P&R-Gesellschaften investiert. Initiator war vor mehr als 40 Jahren Heinz Roth. Rendite sollten durch Mieteinnahmen und einer Abschlusszahlung aus Rückkäufen generiert werden. Oftmals waren die Container aufgrund ihrer vermeintlichen Sicherheit auch als Altersvorsorge verkauft worden.
Die Situation
Im Frühjahr 2018 war es amtlich: Alle deutschen P&R-Gesellschaften sind pleite und haben beim zuständigen Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Die Schweizer Firma ist weiterhin existent. Der Insolvenzverwalter stellte fest, dass von 1,6 Millionen Containern nur 630.000 vorhanden waren. Aber damit nicht genug: Bereits seit 2007 verkaufte P&R zunehmend Container, die gar nicht vorhanden waren. Der Vertrieb lief selbst in der Finanzkrise weiter, so dass sich immer genügend Neukunden fanden, um die Mieten zu finanzieren: Ein klassisches Schneeballsystem, welches hier unter den Augen der Aufsichtsbehörde zu einer gigantischen Katastrophe anwuchs.
Ermittlungen haben inzwischen ergeben, dass die Schweizer Firma völlig losgelöst von den deutschen P&R-Firmen agiert. Sie stand ausschließlich unter Kontrolle des Firmengründers Heinz Roth. Die Schweizer Firma ist einzig und allein zu dem Zweck installiert worden, um die Mieten, das einzige effektive Wertschöpfungspotential, auch weiterhin einzunehmen und zu verteilen. Nur dadurch konnten auch die Mieterfirmen bisher in Schach gehalten werden. Falls sich hier Schwierigkeiten ergeben, droht der Totalverlust, so auch der Insolvenzverwalter. Wegen der fehlenden direkten vertraglichen Verbindung gestaltete und gestaltet sich die Einbindung der Schweizer Firma in die Anlegerverwaltung jedoch schwierig.
10.000 Anleger haben zwischenzeitlich ihre Forderungen angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat den Anlegern voreingetragene Formulare mit Forderungsbeträgen zugeschickt. In der Versammlung stellte er jedoch klar, dass er dabei lediglich von Maximalforderungen ausgegangen sei, die zur Auszahlung kommende Quote aber – wenn überhaupt – deutlich geringer ausfallen werde. Das Verfahren werde sich über Jahre hinziehen. Das trifft vor allem die ältere Kundenklientel, wie der Insolvenzverwalter mehrfach mit Bedauern betonte: mehr als die Hälfte der Kunden ist älter als 60, mehr als ein Drittel sogar älter als 70 Jahre alt.
Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé erläuterte seinen Plan, bis Ende 2021 durch Vermietung und Verkauf der noch vorhandenen Container einen Erlös von 560 Millionen Euro verteilen zu wollen. Die Strategie sehe eine weitgehende Fortführung der Mietverträge vor, weil sich daraus am meisten erzielen lasse. Von einem übereilten Notverkauf riet er dringend ab. Allerdings bereitet die weiterhin unkalkulierbare Fortdauer vor allem der älteren Kundschaft Sorgen, wie sich in der Fragerunde herausstellte. Erste Auszahlungen sollten jedenfalls frühestens im Jahr 2020 vorgenommen werden. Auf einen konkreten Betrag wollte der Insolvenzverwalter sich jedoch nicht festlegen.
Fest steht nur, dass ein Großteil der Gelder für immer verloren ist.
Unsere Empfehlung
Betroffenen Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wie der Insolvenzverwalter mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, bleibt trotz aller Bemühungen um die noch vorhandenen Containerbestände sogar ein Totalverlust möglich.
Als Anwälte klären wir mit Ihnen zunächst die Beratungsqualität. Über Risiken wurde durch den Berater in der Regel nur selten vollständig aufgeklärt. Berater haben dabei eine weitreichende Plausibilitätsprüfungspflicht, weswegen die bloße Behauptung, die Umstände nicht gekannt zu haben, aus unserer Sicht ein kaum gangbares Mittel ist. Insbesondere aber die Vermittlung dieser Anlageform mit dem Ziel der Altersvorsorge wird von der Rechtsprechung als kritisch bewertet. Ein weiterer Haftungsgrund resultiert hier möglicherweise aus Prospektfehlern. Dabei geraten auch Wirtschaftsprüfer oder sogar staatliche Behörden wie die Bafin in den Fokus. Ob und gegen wen sich daraus Ansprüche ergeben, kann jedoch nur anwaltlich geprüft werden.
Die Haftungsfrage sollte unbedingt zeitnah geklärt werden, da sonst die Verjährung möglicher Ansprüche droht. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis der Schadensumstände und endet bereits drei Jahre später zum Jahresende. Eine rechtliche Bewertung ist daher unabdingbar.
Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden, können Sie direkt bei uns beantragen. Um eine realistische Einschätzung Ihrer Situation zu ermöglichen, haben wir den Fragebogen für Kapitalanlagen für Sie bereitgestellt.