Die Immobilienkrise fordert ein neues Opfer: Am 18. Juli 2024 eröffnete das Amtsgericht (AG) Leipzig das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Büroimmobiliengesellschaft Preos AG (Az.: 405 IN 1216/24). Für die Anleger der Preos AG drohen nun hohe finanzielle Verluste.
Wandelanleihe als Anlageform
Das Frankfurter Unternehmen Preos spezialisierte sich auf den Kauf und die Entwicklung von Büroimmobilien in deutschen Großstädten. 2019 brachte das Unternehmen eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A254NA6) auf den Markt, die mit einer jährlichen Verzinsung von 7,5 Prozent lockte. Diese hohe Rendite machte die Anlage für viele Anleger besonders attraktiv, sodass knapp 250 Millionen Euro investiert worden sind.
Die Fassade bröckelt
Doch schon im Sommer 2023 zeigte sich, dass die Preos AG finanzielle Probleme hatte. Um diesen entgegenzutreten, wollte das Unternehmen die Bedingungen der Wandelanleihe ändern. Im Dezember 2023 stimmten die Anleger schließlich einer Stundung der Zinsen und einer Verlängerung der Laufzeit zu, um eine Insolvenz abzuwenden. Nachdem jedoch einige Anleger den Beschluss angriffen, verweigerte das Oberlandesgericht Frankfurt Ende Juni 2024 die Freigabe dieser Änderungen. Da die Preos AG die gestundeten Zinsen in Höhe von etwa 5 Millionen Euro nicht zahlen konnte, musste sie Insolvenz anmelden.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche
Die Insolvenz des Unternehmens trifft Preos-Anleger hart. Während das Unternehmen versucht, sich durch einen Insolvenzplan zu sanieren, bleibt der Erfolg dieser Maßnahme ungewiss. Anleger müssen daher mit erheblichen Verlusten rechnen. Anleger müssen daher mit erheblichen Verlusten rechnen.
Als erfahrene Fachkanzlei im Umgang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen unterstützen wir Sie umfassend. Wir übernehmen nicht nur die Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren, sondern prüfen auch mögliche Ansprüche gegen andere Beteiligte ein, um vollständigen Schadensersatz zu erreichen. Die Rechtsprechung ermöglicht es Initiatoren, Anlageberater oder Banken bei fehlerhafter Aufklärung haftbar zu machen. Dabei ist es besonders wichtig, die relevanten Fristen im Blick zu behalten.