PROJECT Insolvenz: Millionenverluste für Anleger – Ansprüche sichern

Die Insolvenz der PROJECT-Gruppe weitet sich dramatisch aus. Aktuelle Auswertungen zeigen Verluste im dreistelligen Millionenbetrag. Viele der einstigen Versprechen wurden nicht eingehalten. Zahlreiche Anleger bangen um ihr eingesetztes Kapital – und sollten jetzt dringend Ansprüche prüfen lassen.

PROJECT-Investoren verlieren hunderte Millionen Euro

Allein bei den Publikumsfonds belaufen sich die Verluste mittlerweile auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Hinzu kommen weitere Schäden bei den Spezialfonds. Besonders schwer wiegt, dass die von PROJECT beworbenen Sicherheitskonzepte – wie die vollständige Eigenkapitalbasis, die breite Streuung auf verschiedene Objekte und die Konzentration auf den Verkauf an Eigennutzer – nicht gegriffen haben. Viele Projekte haben kaum verwertbare Substanz (Assets) hinterlassen. Zudem führten interne Geldflüsse zwischen den Gesellschaften dazu, dass Anlegergelder nicht wie geplant eingesetzt wurden.

PROJECT Anlegerwarnung bestätigt frühere Hinweise

Bereits in unseren Artikeln „PROJECT Insolvenz: Anleger sollten aktiv werden“ und „PROJECT Wohnen 14: Dringender Handlungsbedarf“ haben wir betont, dass Anleger die Situation nicht unterschätzen dürfen. Schon damals wurde zeigte sich, dass die wirtschaftliche Lage vieler Fonds angespannt ist und die vermeintlich sicheren Strukturen erhebliche Risiken bergen. Mit den nun bekannt gewordenen Zahlen wird klar: Für viele Anleger geht es nicht mehr nur um theoretische Risiken, sondern um bereits eingetretene Verluste – in Einzelfällen über 80 Prozent des eingesetzten Kapitals.

PROJECT Insolvenzverfahren: Was Anleger tun sollten

Die neuen Entwicklungen verdeutlichen einmal mehr, dass Anleger jetzt handeln müssen. Wer untätig bleibt, riskiert, seine Rechte nicht wirksam geltend machen zu können. Insolvenzforderungen sollten deshalb unbedingt fristgerecht angemeldet werden. Ebenso wichtig sind eine frühzeitige rechtliche Überprüfung der Verträge sowie die Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt PROJECT-Anleger

JACKWERTH Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und berät betroffene Anleger der PROJECT-Gruppe bundesweit. Wir prüfen für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen, vertreten Ihre Interessen im Insolvenzverfahren und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und Ihre Position zu sichern.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.