Prokon: an Kündigung festhalten

Die Kanzleileiterin Rechtsanwältin Angelika Jackwerth ist der Ansicht, dass Anleger der Prokon-Genussscheine trotz drohender, mittlerweile beantragter Insolvenz an ihrer Kündigung festhalten sollten.

In einem Interview in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 13.01.2014 erklärte Rechtsanwältin Jackwerth, warum Anleger auf keinen Fall noch mehr Geld in das Unternehmen stecken sollten. Die mittlerweile beim Amtsgericht Itzehoe beantragte Insolvenz wird zur Zeit auf Ihre Zulässigkeit geprüft. Nach Angaben des durch das Gericht ernannten Insolvenzverwalters könne diese Prüfung einige Monate in Anspruch nehmen. Prokon stünden kaum noch liquide Mittel zur Verfügung, so dass im Falle einer Liquidation der Gesellschaft, zusätzliches von den Anlegern aufgebrachtes Kapital schnell verloren ginge. Etwaige aus der Kündigung der Anlage resultierende Auszahlungen an die Anleger könnten vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Eine Insolvenz bedeudet für die Anleger zudem, dass sie als Inhaber der Genussscheine ganz hinten in der Schlange derer stehen, die von der Unternehmensgruppe Geld fordern.

Interview in der HAZ vom 13.01.2014

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