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ProReal Europa 10: Gericht bestätigt Prospektfehler – Chancen auf Schadensersatzansprüche

Die Lage um ProReal Europa 10 bleibt angespannt. Nachdem bereits vor Zinsausfällen gewarnt wurde, macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (LG) vom 8. Dezember 2025 Hoffnung für Anleger: Ein Ex-Manager wurde wegen Prospektfehlern zu rund 9.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen verurteilt. Für Anleger eröffnen sich dadurch gute Chancen auf Schadensersatzansprüche.

ProReal Europa 10: Blindpool nicht zutreffend dargestellt

Der klagende Anleger zeichnete am 18. Oktober 2021 eine Namensschuldverschreibung Pro Real Europa 10 und erhielt dabei einen von dem damaligen Geschäftsführer unterzeichneten Emissionsprospekt. Ziel der Anlage sollte der Aufbau eines diversifizierten Immobilienportfolios sein. Der Fonds wurde als sogenannter Blindpool dargestellt, bei dem zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine konkreten Investitionsobjekte feststanden.

Tatsächlich hatte der Fonds jedoch bereits am 23. Juni 2021 – also vor Platzierung der Anlage – mit der SC Finance Four GmbH ein Darlehen über sämtliche einzuwerbenden Anlegergelder vereinbart. Diese sollte die Gelder an Bauvorhaben des Soravia-Konzerns weiterleiten. Als sich für den Anleger ein erheblicher Kapitalverlust abzeichnete, reichte er Klage ein.

LG Stuttgart stärkt Anlegerrechte

Das LG Stuttgart sprach dem Anleger Schadensersatz gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Emittentin zu. Ausschlaggebend war der festgestellte Prospektfehler: Obwohl die Mittelverwendung bereits mit Abschluss des Darlehensvertrags am 23. Juni 2021 feststand, wurde die Anlage unzutreffend als Blindpool dargestellt.

Da nahezu alle Anleger ihre Namensschuldverschreibungen erst nach diesem Zeitpunkt zeichneten, hat das Urteil grundlegende Bedeutung für eine Vielzahl betroffener Anleger. Das Gericht stellte zudem klar, dass Initiatoren, Gestalter und sogenannte Hintermänner für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Schnelles Handeln für Anleger entscheidend

Dieses richtungsweisende Urteil eröffnet Anlegern von ProReal Europa 10 aussichtsreiche Chancen auf Schadensersatz. Entscheidend ist jedoch die Wahrung der Verjährungsfristen, da Ansprüche andernfalls nicht mehr durchsetzbar sind. JACKWERTH Rechtsanwälte prüft Ihre Schadensersatzansprüche und setzt diese durch. Betroffene Anleger sollten jetzt handeln, um ihre Rechte zu sichern.

 

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