Düstere Nachrichten für Anleger ProReal 9 und 10: Nachdem am 13. März 2024 ein Antrag für das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung über das Vermögen der SC Finance Four GmbH gestellt wurde, droht den 11.000 Anlegern von ProReal 9 und 10 laut Informationen des Insolvenzverwalters nun der nahezu vollständige Verlust ihrer Anlage. Anleger sollten handeln.
Riskante Finanzierung durch SC Finance
Durch den Insolvenzverwalter wurde bekannt, dass die SC Finance offenbar ein riskantes Zinsdifferenzgeschäft betrieb. Während von den Projektgesellschaften Zinseinnahmen zwischen 10,75 und 12,25 Prozent erwartet wurden, bestand eine Zahlungsverpflichtung von 10 Prozent Zinsen an ProReal 9 und 10. Auf den ersten Blick schien dieses Geschäft rentabel zu sein. Die Risiken lagen jedoch in der Konstruktion: Die Darlehen an die Projektgesellschaften waren nachrangig, während die Darlehen an ProReal 9 und 10 stets zu bedienen waren. Zudem waren die nachrangigen Zinseinnahmen auch noch für andere Projekte vorgesehen. Das Geschäftsmodell erwies sich somit als äußerst riskant.
Fragwürdige Kalkulation und hohe Schuldenlast
Auch die Kalkulation der Darlehensverbindlichkeiten wird als problematisch bewertet. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags beliefen sich die Darlehensverbindlichkeiten von SC Finance gegenüber ProReal 9 und 10 auf 283,7 Millionen Euro, während demgegenüber Darlehen an Projektgesellschaften im Umfang von 286,6 Millionen Euro ausgereicht worden waren. Einzelne Verträge summieren sich sogar auf Höchstbeträge von bis zu 471,8 Millionen Euro. Dieses ambitionierte Unterfangen konnte von vornherein wohl nur bei vollständiger Erfüllung aufgehen und war damit auch aus diesem Grunde sehr risikobehaftet.
Insolvenzverwalter: Totalverlust droht
Der Insolvenzverwalter kommt zu dem Schluss, dass das Vermögen der SC Finance fast vollständig verloren ist. Denn die Darlehensforderungen der SC Finance gegen die Projektgesellschaft betragen wohl nur noch einen geringen Bruchteil ihres ursprünglichen Wertes. Als Gründe werden die Nichterfüllung der zugesagten Darlehen an die Projektgesellschaften ausgemacht, die Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen auslösen können. Für Anleger bedeutet dies, dass aktuell mit dem Totalverlust der Anlage gerechnet werden muss.
JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, frühzeitig die Rechte klären zu lassen. Insbesondere der vereinbarte Nachrang hätte eine umfassende Aufklärung über das Totalverlustrisiko erfordert. Ist dies nicht geschehen, bestehen Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler oder -berater. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche und werden über alle rechtlichen Möglichkeiten informiert.