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Razzia im CUM – EX Skandal: Schadensersatz

Eine Razzia am Morgen des 27. Februar 2020 brachte neuen Wind in den Cum – Ex Steuerbetrug: Nach Presseinformationen wurde die Niederlassung der niederländischen Großbank ABN Amro in Frankfurt am Main, die weltweit über mehr als 18.000 Mitarbeiter verfügt, durchsucht. Der Verdacht lautet: Beteiligung am Cum–Ex-Betrug zum Nachteil des deutschen Staates in Milliardenhöhe. Es wird offenbar gegen mindestens 600 Beschuldigte im In- und Ausland ermittelt.

Staatsanwaltschaft: Konsequentes Vorgehen

Wie Recherchen von WDR und SZ ergaben, ist an den Ermittlungen sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt als auch die Staatsanwaltschaft Köln an den Ermittlungen zu der Neuauflage der getätigten Cum-Ex-Geschäfte beteiligt. Beim Landgericht Bonn sollen aufgrund der Vielzahl erwarteter Fälle bis zu zehn Strafkammern gebildet werden, die sich ausschließlich mit dem Geschehen rund um Cum-Ex beschäftigen werden. Dahinter steht das klare Ziel der juristischen Aufklärung des Skandals, bei dem sich unter der Hilfe von Banken Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden aus Aktien mehrfach erstatten ließen. Diese Steuergeschenke gingen in erheblichem Maße zu Lasten des Steuerzahlers und damit auch zu Lasten der Allgemeinheit. Die aktuellen Verdachtsmomente sollen allerdings weiter gehen als die in den früheren Fällen. So soll jetzt sogar ein Manager der deutschen ABN-Amro-Abteilung über mehrere Jahre an der Steuerhinterziehung beteiligt gewesen sein.

Gerichte: Schadensersatz in Millionenhöhe

Auch erste Zivilgerichte haben sich inzwischen mit dem Thema Cum-Ex befasst. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2018 eine Schweizer Bank auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 44,8 Millionen Euro wegen Falschberatung verurteilt. Die verurteilte Bank hatte bei einem Fonds, dessen Vermögen im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen bestand, die Struktur sowie seine steuerlichen und wirtschaftlichen Hintergründe nicht mit banküblichem kritischem Sachverstand geprüft. Hätte sie dies getan, dann wäre ihr klar geworden, dass die den Kunden angegebene Rendite unplausibel und die für den Erfolg der Investition erforderliche Steuerrückerstattung offensichtlich gefährdet war oder eine Zahlung sich um Jahre verzögern konnte. Auf diese Probleme hätte die Bank den Anleger hinweisen müssen.

Für einen anwaltlichen Berater gilt dasselbe. Auch dieser musste auf das Risiko hinweisen, dass die damals praktizierte Geschäftsgestaltung einer Erstattung nicht abgeführter Steuern unzulässig sein könnte. Dies galt umso mehr als es seinerzeit bereits ein erstes Urteil eines Finanzgerichtes gab, welches die Zulässigkeit sogar verneint hatte. Vor diesem Hintergrund verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Berater in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 12. März 2018 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 13,5 Millionen Euro.

Ansprüche prüfen lassen

Anleger, die ebenfalls durch Empfehlungen eines Beraters mit Cum-Ex-Geschäften in Berührung gekommen sind, raten wir zu einer rechtlichen Prüfung. Aufgrund der bereits verstrichenen Zeit, insbesondere bei Abschlüssen aus den Jahren 2011, droht hier sogar bald Verjährung. Dies ist deshalb problematisch, weil dann selbst bestehende Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Betroffene ist daher schnelles Handeln geboten.

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