Schadensersatz für Medienfondsanleger durch falsche Beratung

Das Oberlandesgericht in Hamm hat Anlegern des Medienfonds VIP 3 am 17. Dezember 2013 einen Betrag von 42.500 Euro zugesprochen, weil sie durch einen Mitarbeiter einer Sparkassentochter falsch beraten worden sind; darüber hinaus dürfen sich viele Anleger auch über die Erstattung bereits zurückgezahlter Steuern nebst satter Zinsen von sechs Prozent pro Jahr freuen.

Der Fall

Die Kläger sind Unternehmer und langjährige Kunden der Sparkasse Dortmund. Im Jahre 2003 wurde ihnen der Medienfonds Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (VIP 3) als 100 Prozent sicheres Steuersparmodell angeboten. Die Kläger nahmen die Sparkasse daher auf Rückabwicklung des Anlagegeschäfts und auf Ersatz entgangener Anlagezinsen aus einer hypothetischen Alternativanlage in Anspruch. Sie rügten Beratungsfehler sowie das Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen (sog. Kick-Back).

OLG Hamm: Sparkasse haftet auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten der Anleger. Die Sparkasse hat die Anleger mit einem fehlerhaften Verkaufsprospekt angeworben, ohne die dort genannten Fehler richtig zu stellen. Dazu ist ein Berater jedoch nach der Rechtsprechung verpflichtet. Die Anleger dürfen sich jetzt über Erstattung von 42.500 Euro freuen. Gleichzeitig werden sie von allen Schäden freigestellt.

Auf Prospektfehler können sich auch Anleger der Delfi-Filmfonds, an denen sich in den Jahren 2003 und 2004 rund 1.200 Anleger beteiligt hatten und die inzwischen gefloppt sind, berufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in drei Gerichtsentscheidungen Schadensersatz zugesprochen (Urteile v. 05.02.2014 – 1 U 259/11, v. 22.01.2014 – 17 U 106/12 und v. 19.11.2013 – 3 U 133/11).

Auch Finanzamt München schlägt sich auf Anlegerseite

Besonders erfreulich ist aber auch, dass das Finanzamt München inzwischen für einen Medienfonds des Fondshauses Hannover Leasing „Lord of the Rings Episode II“ entschieden hat, dass der Anleger seine zuviel gezahlten Steuern nebst 6 Prozent Zinsen zurückerhält (Az. 1 K 2603/11). Wie das „Handelsblatt“ am 21. Januar in dem Bericht „Happy End für Filmanleger“ mitteilte, handelt es sich dabei um Abschlüsse zwischen 1998 und 2005 mit einem Volumen von 12 Milliarden Euro. Es ist noch offen, auf welche Filmfonds diese Entscheidung übertragen werden kann. Laut der Zeitung „Die Welt“ würden in diesem Fall auf das Finanzamt Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen (17. Februar 2014).

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