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Schadensersatz: Nicht erlaubter Handel mit Lebensversicherungen

Die Anlegerin kann sich freuen: Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 03. April 2020 festgestellt, dass ihr aufgrund eines unerlaubten Anlagegeschäfts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von fast 7.000,00 Euro zusteht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Klägerin rügt fehlende Erlaubnis

Das Anlagegeschäft bestand hier in dem Ankauf von Renten- und Lebensversicherungen. Die Klägerin hatte mit der Vermittlerfirma drei Kaufverträge abgeschlossen, an die sie zwei fondsgebundene und eine Rentenversicherung verkaufen wollte. Im Gegenzug sollte die Klägerin zu festgelegten Terminen Auszahlungen erhalten, die deutlich oberhalb des Rückkaufwertes gelegen hätten. Knapp zwei Jahre nach dem Abschluss des dritten Kaufvertrages ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einstellung des Geschäftsmodells des Beklagten an. Der Vermittlerfirma fehlte die erforderliche Erlaubnis. Weil sie inzwischen insolvent war, richteten sich die Ansprüche gegen den Vorstand.

Das Landgericht Bremen stellte zu Gunsten der Anlegerin fest, dass der Vermittlerfirma die Erlaubnis für das Betreiben des hier getätigten Geschäfts fehlte. Verspricht jemand bei der Entgegennahme fremder Gelder unbedingt rückzahlbare Gelder, wie etwa auch bei einem Darlehen, stellt das ein Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 KWG dar und ist erlaubnispflichtig. Fehlt eine solche Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG, macht sich der Betreiber des Geschäfts schadensersatzpflichtig. Diese Haftung trifft auch den Vorstand, da dieser die persönliche Pflicht versäumt hätte, den erforderlichen Antrag bei der Aufsichtsbehörde zu stellen.

Kein Einzelfall – World Capital Group SA

Diese Fallgestaltung ist kein Einzelfall. Aufgrund der langjährigen Erfahrung von JACKWERTH Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarkrechts ist festzustellen, dass Fälle, in denen ohne eine entsprechende Erlaubnis nach § 32 KWG gehandelt wird, zunehmen.

Aktueller Fall ist der der World Capital Group SA. Die BaFin hat bereits Ende letzten Jahres darauf hingewiesen, dass die Firma auf ihrer Homepage den Eindruck erweckt, über eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen zu verfügen. Das war jedoch falsch. Die Seite ist inzwischen offline. Die World Invest Group mit angeblichem Hauptsitz in Portugal und Niederlassung in der Schweiz hat deutschen Anlegern Festgeldangebote per E-Mail unterbreitet. Bei einer Anlage von 10.000 Euro wurden dem Anleger 3,5 Prozent Zinsen pro Jahr versprochen. Inzwischen warnt auch Finanztest in seiner Märzausgabe 2020 vor diesem Angebot.

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