BGH-Urteile sind richtungsweisend
Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 zwei richtungsweisende Urteile gefällt, die es vielen Anleger ermöglicht, von Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Dies gilt für zahlreiche offene Immobilienfonds, wie z.B. SEB ImmoInvest, CS Euroreal, Morgan Stanley P2 Value, Axa ImmoSelect, DEGI International, KanAm Grundinvest sowie für Dachfonds, wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und Substanz P u.a.m.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Banken, Sparkassen und auch freie Berater vor und auch nach der Wirtschaftskrise nicht über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds und auch Dachfonds aufgeklärt haben. Gerade auch die Vermögensverwaltungsfonds führen den Anleger in die Irre, weil sie keine Vermögensverwaltung im eigentlichen Sinne darstellen, sondern vielmehr ein vorgefertigtes „Produkt von der Stange“ darstellen. Das für offene Immobilienfonds und Dachfonds bestehende Schließungsrisiko ist im Gesetz geregelt und hätte nach Auffassung der Anlegerschützer schon immer Gegenstand einer vollständigen Beratung sein müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn Anleger ihr Geld lediglich kurz bei der Bank parken und bei Bedarf jederzeit wieder darüber verfügen wollten. Die Schließung und Abwicklung traf vor allem ältere Anleger hart, für die die eingeschränkte Verfügungsmöglichkeit und Verluste bisweilen zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
Inzwischen hat es weitere Fonds getroffen, etwa den SEB Immoinvest Portfolio, der bereits im Juni 2012 geschlossen und schließlich nicht wieder geöffnet werden konnte. Seit Juni 2014 steht fest, dass auch dieser Fonds liquidiert wird. Die Abwicklung wird voraussichtlich bis 31. Mai 2017 dauern. Dies setzt allerdings voraus, dass bis dahin sämtliche Immobilien verkauft worden sind. Ist das nicht der Fall, geht der Fonds auf die Depot führende Bank über und die Abwicklungsdauer verlängert sich weiter. Das gleiche Schicksal traf in 2012 und 2013 die Dachfonds Stratego Grund und DWS Immoflex Vermögensmandat.
Betroffene Anleger sollten sich darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen.
Aufgrund der neuen BGH-Urteile sind die Chancen auf Schadensersatz deutlich gestiegen. Wichtig ist allerdings, schnell zu handeln, da Verjährungsfristen laufen. Eine anwaltliche Erstbewertung bei der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ist kurzfristig zu erhalten und kostet 240,90 €.