Rund 9.000 Anleger müssen ihre Investition in die Londoner Büroimmobilie „The Gherkin“ wohl abschreiben, da der jetzt in die Wege geleitete Verkauf wohl allenfalls die Kreditkosten decken wird.
„The Gherkin“ ist eine ganz besondere Immobilie: sie ist eines der Londoner Wahrzeichen und liegt im Herzen des Londoner Finanzviertels. Sie ist in einem Topzustand und wirft regelmäßig die kalkulierten Mieten ab. Kreditzinsen werden regelmäßig bedient.
Trotz dieser positiven Entwicklung steht die Immobilie seit Frühjahr 2014 unter Zwangsverwaltung und wird inzwischen sogar zum Verkauf angeboten. Der Fonds braucht schlagartig viel Geld, denn die Banken fordern jetzt ihre Kredite zurück. Weil die sogenannte Beleihungswertgrenze, die gesetzlich festgelegt ist, für das Gebäude überschritten worden war, musste das Bankenkonsortium die Kredite fällig stellen. Grund hierfür war die nachteilige Wechselkursentwicklung der in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite.
Für die „Gurke“ werden jetzt umgerechnet rd. 750 Millionen Euro verlangt. Findet sich für diesen Preis ein Käufer, werden die beteiligten Banken unter der Leitung der BayernLB vollständig befriedigt. Für die Fondsanleger bleibt dann wohl nichts mehr übrig. Der Totalverlust ihrer Kommanditeinlagen wäre unvermeidlich.
Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte vertritt bereits geschädigte Anleger, die von ihrer Bank falsch beraten worden sind.
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