Am 29. Januar 2021 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeniVita Social Estate AG (kurz: SSE AG) durch das Amtsgericht Bayreuth (IN 19/21) eröffnet. 49,99 Prozent der Anteil an der SSE AG hält die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die bereits am 16. Dezember 2020 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bayreuth gestellt hat. Seinerzeit verkündete die SSE AG noch, dass sie hiervon nicht berührt werden würde.
Genussscheine und Genussrechte
Mit Genussscheinen und Genussrechten wurden seit etwa 2011 Pflegeeinrichtungen für Senioren und Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und Behindertenhilfe in Nordbayern mit etwa 30 Millionen Euro finanziert. Versprochen wurde eine fünf prozentige Grundverzinsung nebst Gewinnanteilen. Das Unternehmen geriet in Schieflage: die Bilanz 2017 wies einen Jahresfehlbetrag von 22,8 Millionen Euro auf, 2018 wurde das fortgesetzt durch den Jahresfehlbetrag von 23,5 Millionen Euro. Die für 2020 geplanten Nachzahlungen aus dem Jahr 2019 mussten verschoben werden, zum großen Ärger der Anleger. Diese konnte sich mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro an dem Unternehmen beteiligen.
Überraschende Insolvenz der SSE AG
45 Millionen Euro stehen auf dem Spiel. Noch im April 2020 haben sich die Gläubiger auf eine Verlängerung der Laufzeit bis 2025 geeinigt, nachdem ersichtlich war, dass die für Mai 2020 geplante Rückzahlung von 44,6 Millionen Euro nicht möglich sein würde. Im Oktober 2020 verbreitete die SSE AG die Nachricht, dass sie durch den Verkauf von 75 Wohneinheiten einen Mittelzufluss von 11,4 Millionen Euro verzeichnen könne. Die Freude währte nur kurz, da die 75 Wohnungen als Sicherheiten hinterlegt und nicht freigegeben wurden. Nach Ansicht des gemeinsamen Vertreters könnte von dieser Aktion allein die Sicherheitentreuhänderin One Square Treuhand GmbH profitiert haben, indem sie rund 720.000 Euro Honorar kassiert haben soll. One Square wollte zu diesen Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben.
Genussrechte: Kaum regulierte Anlage
Bei Genussrechten handelt es sich um eine Anlageform, die dem Grauen Kapitalmarkt zugeordnet wird. Grau, weil dieser Bereich des Kapitalmarktes zwar legal, aber kaum reguliert ist. Genussrechte verbriefen das Recht auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des eingesetzten Geldes. Dabei haben Anleger zwar keine Teilhabe-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte, nehmen aber am Verlust teil, sodass die Zinszahlung und/oder Rückzahlung vollständig ausbleiben kann. Kommt es zu einer Insolvenz werden die Gläubiger von Genussrechten nachrangig behandelt. Bei dieser Anlageform ist daher immer auch ein Totalverlust möglich.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Investoren unbedingt, die Ansprüche prüfen zu lassen. Nur dadurch können Ansprüche rechtzeitig vor der Verjährung gesichert werden. Gerne führt Frau Rechtsanwältin Angelika Jackwerth ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit betroffenen Anlegern.