Solarnative GmbH: Insolvenz – So sichern Anleger ihre Ansprüche

Am 2. September 2024 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: 810 IN 794/24 S). Anleger sollten nun aktiv werden, um ihre Ansprüche zu sichern.

Solarnative GmbH: Ein Blick auf das Unternehmen

Die 2017 in Frankfurt am Main gegründete Solarnative GmbH galt als aufstrebendes Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Unternehmen spezialisierte sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von „Balkonkraftwerken“ – kompakten Solaranlagen für den privaten Gebrauch, die unkompliziert an das Stromnetz angeschlossen werden können. Mit dem Ziel, den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern und die Energiewende zu fördern, strebte das Unternehmen ein schnelles Wachstum an. Um dieses Wachstum zu finanzieren, gab Solarnative im April 2024 eine Unternehmensanleihe mit einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent, einem Volumen von 1,24 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2029 aus.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Anleihe-Krise

Trotz optimistischer Marktprognosen geriet die Solarnative GmbH in finanzielle Schwierigkeiten. Ende Juni 2024 sah sich das Unternehmen gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen, da die Umsätze mit den Balkonkraftwerken stark eingebrochen waren. Verzweifelte Bemühungen, einen Käufer oder Investor zu finden, blieben erfolglos. Auffällig ist, dass die Insolvenz nur drei Monate nach der Emission der Unternehmensanleihe eintrat. Diese ungewöhnlich kurze Zeitspanne wirft ernsthafte Fragen zur finanziellen Stabilität des Unternehmens zum Zeitpunkt der Anleiheemission auf und verdeutlicht die Notwendigkeit, alle Risiken transparent zu kommunizieren.

Für Anleger: Unternehmensanleihe gefährdet

Die Insolvenz der Solarnative GmbH stellt einen schweren Rückschlag dar. Anleger, die in die 12-Prozent-Unternehmensanleihe der Solarnative GmbH investiert haben, müssen sich nun auf erhebliche Verluste einstellen. Da die Anleihe unbesichert ist, nehmen Sie als Anleger im Insolvenzverfahren eine nachrangige Position ein. Dies erhöht das ohnehin bestehende Risiko, einen Großteil oder sogar die gesamte Investition zu verlieren.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Als erfahrene Fachkanzlei im Umgang mit gescheiterten Kapitalanlagen bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir prüfen mögliche Ansprüche, um für Anleger einen vollständigen Schadensersatz zu erreichen. Die Rechtsprechung ermöglicht es, Initiatoren, Anlageberater oder Banken bei fehlerhafter Aufklärung haftbar zu machen. Dabei ist es besonders wichtig, die relevanten Fristen im Blick zu behalten.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: