Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08. Juni 2021 eine Mitteilung der te energy sprint I GmbH & Co. KG veröffentlicht, mit der die te energie sprint I auf mögliche Forderungsausfälle zu Lasten der Anleger hinweist.
Außerdem hat die BaFin mit am 11. Juni 2021 veröffentlichten Bescheiden vom 27. Mai 2021 bei den UDI-Anlagen
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG
die Einstellung und Abwicklung der Geschäfte angeordnet, so dass auch hier Anlegergelder gefährdet sind.
Te energy sprint I
Durch die Insolvenz ihrer Projektgesellschaft te management GmbH ist die te energy sprint I möglicherweise nicht mehr in der Lage, ihre Verpflichtungen auf Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen nachzukommen.
Anleger konnten der in 2017 aufgelegten te energy sprint I GmbH & Co. KG bis Ende 2018 Nachrangdarlehen gewähren. Dieses Geld wurde in Projektgesellschaften investiert, die selbst wiederum in Energieerzeugungsanlagen unter dem Öko-Label für erneuerbare Energien errichten und betreiben sollten. Mit dem Geld sollten also Photovoltaik- und Windenergieanlagen in Deutschland und dem EU-Ausland sowie Stromspeichersysteme erworben werden, um diese zu vermieten, verleasen oder selbst zu betreiben. Anleger würden so von regelmäßigen Zinszahlungen profitiere. Bis spätestens zum 31. Dezember 2021 war die Rückzahlung des Anlegerkapitals vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse sind diese Rückzahlungen der te energy sprint I in Gefahr, wie aus der Veröffentlichung der BaFin hervorgeht.
Die te energy sprint I dazu teilt mit, dass sie an die te management GmbH Nachrangdarlehen gewährt hat. Diese Gesellschaft hat bereits am 02. Juni 2021 einen Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht München gestellt. Durch diese Insolvenz ist die Rückzahlung des Geldes an die te energy sprint I gefährdet mit der weiteren Folge, dass diese die Ansprüche der Anleger nicht begleichen kann.
Durch die Insolvenz drohen noch weiteren Gesellschaften Forderungsausfälle:
- UDI Energie Festzins 13
- UDI Energie Festzins 14
- UDI Immo Sprint Festzins I
- UDI Immo Sprint Festzins II
Damit ist das Geld der Anleger in Gefahr.
BaFin ordnet bei mehreren UDI-Anlagen Abwicklung an
Die BaFin hat am 11. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht, dass sie bei mehreren UDI-Anlagen die Einstellung und Abwicklung der Einlagengeschäfte mit Bescheiden vom 27. Mai 2021 angeordnet hat. Bei den Anlagen
- UDI Energie Mix Festzins,
- UDI Energie Festzins IV,
- UDI Energie Festzins V und
- UDI Energie FESTZINS VII
wurden Einlagengeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne die dazu erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben. Durch die Abwicklungsanordnung ist UDI verpflichtet bei den Anlagen die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Ob das jedoch überhaupt möglich ist, ist mehr als fraglich. Das Geld der Anleger ist in konkreter Gefahr.
Achtung: Die BaFin warnt davor, dass sich die UDI an die Anleger wendet, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Die BaFin empfiehlt Anlegern zudem, sich vor Unterzeichnung anwaltlich beraten zu lassen.
Nachrangdarlehen als hoch riskante Anlageform
Was vielen Anlegern nicht bekannt ist, ist, dass es sich bei Nachrangdarlehen um eine hochriskante Anlageform handelt. Noch mit Bericht vom 09. Juni 2021 haben JACKWERTH Rechtsanwälte über einen Fall berichtet, in dem einem Anleger vom Landgericht Aachen Schadensersatz gegen seinen Anlageberater zugesprochen wurde, weil dieser ihn nicht hinreichend über die mit einem Nachrangdarlehen verbundenen Risiken aufgeklärt hatte.
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen eine Prüfung
Sind Sie Anleger bei te energy sprint I, UDI Energie Festzins IV oder einer anderen UDI-Anlage, dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt für ein kostenfreies Erstgespräch mit uns auf. Wir klären mit Ihnen die Sachlage und geben weiterführende Hinweise.