Timber Class 1 GmbH & Co KG – Jetzt ist es amtlich!

Für die Anleger des Waldfonds TimberClass 1 GmbH & Co. KG bleibt es kritisch: Nach dem Wegfall ihrer Ausschüttungen droht ihnen auch ein hoher Verlust ihrer Einlage. Viel Zeit bleibt nicht mehr, gegen den Verlust etwas zu unternehmen.

Verlust sicher

Jetzt ist es also amtlich und schlimmer als befürchtet: Nach aktueller Mitteilung der Fondsgesellschaft ist der Verkauf der Waldflächen in den USA abgeschlossen. Aber entgegen aller bisherigen Wertansätze der Fondsgesellschaft, können die Anleger nur noch mit einem Kapitalrückfluss in Höhe von rund 26 Prozent ihrer Einlage rechnen. Eine erste Ausschüttung in Höhe von 22,2 Prozent soll zum 21.09.2018 erfolgen. Das bedeutet: 74 % des investierten Kapitals ist verloren!

Unsere dringende Empfehlung: Anleger sollten den Verlust ihres Geldes nicht hinnehmen. Wenn Anleger von einer Bank beraten wurden, bestehen nach unserer Erfahrung gute Chancen, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen. Hierzu ist jedoch schnelles Handeln erforderlich!

Endgültige Verjährung droht

Die Haftungsfrage sollte unbedingt zeitnah geklärt werden, da sonst eine endgültige Verjährung der Ansprüche droht. Die Verjährungsfrist beträgt höchstens 10 Jahre ab Zeichnung der Anlage. Wenn Anleger als ihre Beteiligung – wie eine Vielzahl der Anleger – im Jahre 2008 oder 2009 gezeichnet haben, verjähren ihre Ansprüche noch in diesem Jahr oder 2019.

Ansprüche jetzt sichern

Wir empfehlen den Anlegern daher dringend, ihre Ansprüche noch in diesem Jahr zu sichern. Um die Ansprüche verjährungshemmend zu sichern, empfehlen wir den Anlegern kurzfristig die Einleitung eines Ombudsmannverfahrens vor dem Bankenverband. Das Verfahren hat den Vorteil, dass es die Verjährungsfrist hemmt. Die Anleger können insoweit zunächst ihre Ansprüche vor der drohenden Verjährung sichern und später entscheiden, ob und wie sie weiter gegen die Bank oder den Berater vorgehen wollen.Sollten Sie den Vermögensschaden nicht hinnehmen wollen, melden Sie sich bitte in der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte, damit Ihre Sache für Sie rechtlich geprüft wird.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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