Erneuter Sieg für UDI-Anleger: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am 25. Mai 2024 einem Anleger, der in ein Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe investierte, Schadensersatz zugesprochen (Aktenzeichen 8 U 514/23). Das Gericht stellte gravierende Pflichtverletzungen durch Vertrieb und Initiator fest. Auch andere geschädigte Anleger können nun auf Schadensersatz hoffen.
Investition in UDI-Anlage
Die Klägerin investierte 2016 in ein verzinsliches Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe, angeboten durch einen Vertriebsmitarbeiter der UDI GmbH. Die Anlage wurde als sicher und lukrativ dargestellt. Doch die Realität sah anders aus: Seit Herbst 2020 beanstandete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unzureichende Nachrangklausel. Ab 2021 erließ die BaFin Einstellungs- und Abwicklungsverfügungen gegen die Anlagegesellschaft. Die UDI-Gruppe geriet daraufhin in finanzielle Schwierigkeiten, was viele Anleger verunsicherte.
Insolvenzantrag und Klage
Schließlich wurde im September 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen mehrerer Anlagegesellschaften eröffnet (JACKWERTH Rechtsanwälte berichtete).
Der Kläger sah sich mit erheblichen Verlusten konfrontiert und forderte die Rückzahlung seiner investierten Gelder. Er begründete seine Forderungen damit, dass die Nachrangklausel unzureichend war. Da der Vertrieb und der Initiator keine Einsicht zeigten, entschied sich die Klägerin, den Rechtsweg zu beschreiten.
OLG Dresden: Urteil wegen fehlerhafter Beratung
Nachdem das Landgericht Leipzig die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte, entschied das OLG Dresden zugunsten der Anlegerin. Das Gericht befand, dass sowohl der Vertrieb als auch der Initiator haftbar sind. Die unzureichende Aufklärung über die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile und Risiken der qualifizierten Nachrangklausel, insbesondere das erhöhte Ausfallrisiko, wurden als gravierende Fehler eingestuft. Aufgrund dieser Fehlinformationen sprach das Gericht der Anlegerin Schadensersatzansprüche zu.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen UDI-Anleger
UDI-Anlagen bergen wie viele andere Nachrangdarlehen erhebliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust. Wenn Sie in eine solche Anlage investiert haben und sich um Ihr Geld sorgen, sollten Sie jetzt Ihre Verträge prüfen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Anforderungen an die Aufklärungspflichten bei Nachrangdarlehen formuliert, die oft nicht eingehalten werden. Aufgrund laufender Verjährungsfristen spätestens zum 31. Dezember 2024 ist schnelles Handeln erforderlich.