Die Misere geht weiter: Am 4. Juli 2022 hat das Amtsgericht (AG) Leipzig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 401 IN 800/22). Anleger haben bis zum 22. August 2022 Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Lukrativer kann es jedoch sein, Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend zu machen (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten: LG Bonn entscheidet für Anleger).
te Solar Sprint IV: Risikoreiche UDI-Anlage
Unter dem Label „Grünes Geld. Saubere Rendite“ vermarktet die Umwelt Direkt Investment UDI ihr Geschäftsmodell bereits seit 1998. Das Festzinsangebot mit Investitionen in saubere Finanzprodukte suggerierte Sicherheit und feste Verzinslichkeit. Diese Anlageziele konnten bei vielen UDI-Angeboten nicht erreicht werden, so auch nicht bei der jetzt insolventen te Solar Sprint IV. Te Solar Sprint IV vermietet seit 2017 Solaranlagen für eine Mietdauer von 20 Jahren. Anleger konnten sich an diesem Unternehmen mit Nachrangdarlehen beteiligen, die te Solar an die MEP Solar Miet & Service III GmbH, seit 2020 RexXSPI GmbH ausreichte, um damit Photovoltaikanlagen der MEP Werke GmbH, jetzt Ecopia GmbH zu finanzieren. Hierfür stellen sie mindestens 5.000. Euro bereit, um daraus einen Zinssatz von 2 bis 5 Prozent zu erhalten.
Mit Nachrangdarlehen te Solar sprint IV in die Insolvenz
Die Probleme bei te Solar Sprint sind nicht neu: Bereits im Dezember 2021 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rückzahlung von Nachrangdarlehen der te Solar Sprint II und III an, da das Unternehmen ohne Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben hatte. Nach längerem Zittern wurde jetzt das Insolvenzverfahren über die te solar sprint IV eröffnet, nachdem die beiden finanzierten Gesellschaften selbst insolvent und te Solar IV seit Mai 2022 zahlungsunfähig wurden. Das könnte für Anleger, die dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen gewährt haben, den Totalverlust bedeuten. Bei Nachrangdarlehen handelt es sich um besonders risikoreiche Kapitalanlagen. Denn Anleger werden nachrangig behandelt, also erst nach der Befriedigung der anderen Gläubiger. Schon bei Verkauf der Anlage musste auf diese Risiken hingewiesen werden.
Jackwerth Rechtsanwälte helfen UDI-Anlegern
Sind auch Sie von der UDI-Misere betroffen und bangen um Ihr Geld? Dann lassen Sie jetzt Ihre Verträge prüfen. JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren und prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.