UniImmo Wohnen ZBI: Drastischer Einbruch – Was Sie tun können

Schock für Anleger des UniImmo Wohnen ZBI: Durch die Sonderbewertung wurde der Immobilienfonds von Union Investment um satte 17 Prozent abgewertet – ein herber Schlag für Sparer. Dass dies nicht überraschend kommt, zeigen die Berichte „Offene Immobilienfonds: Eine Blase platzt“ und „Offene Immobilienfonds: Rendite bricht ein – was nun?“. Was dies für Sie als Anleger bedeutet und wie Sie nun vorgehen können, verraten wir Ihnen in diesem Bericht.

Offener Immobilienfonds der Union Investment

Beim UniImmo Wohnen ZBI handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds der Union Investment. Solche Fonds ermöglichen es privaten Anlegern, sich schon mit geringen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Als größter Fonds für Wohnimmobilien in Deutschland verwaltet dieser ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro. Er galt lange als attraktive Option für sicherheitsorientierte Anleger, der von Volks- und Raiffeisenbanken als wertstabile Anlage beworben wurde.

UniImmo Fonds: Massive Abwertung um 17 Prozent

Im Juni 2024 war es dann vorbei mit der Sicherheit. Im Rahmen einer Sonderbewertung kam es zu einer massiven Abwertung des Fonds in Höhe von satten 17 Prozent. Der Anteilspreis fiel von 50,74 Euro auf 42,26 Euro. Laut Union Investment liegt dies an der aktuellen Marktentwicklung bei Wohnimmobilien. Schuld sollen vor allem Corona und der Kriegsausbruch in der Ukraine sein. Obwohl die Fondsgesellschaft versucht, die Anleger mit beruhigenden Schreiben zu besänftigen, bleibt für viele die Enttäuschung groß. Denn der Fonds wurde nun als risikoreicher eingestuft – ein herber Rückschlag für Anleger, die sicher investieren wollten. Und die Abwertungen könnten sogar noch weiter gehen.

Was Sie als Anleger tun können

Anleger haben die Wahl unter mehreren rechtlichen Möglichkeiten, doch nur eine davon bietet unseres Erachtens echten Schutz für Ihr Vermögen. Ein Ausstieg ist erst nach 12 Monaten wirksam und birgt das Risiko weiterer Abwertungen. Der Börsenhandel ist derzeit nur mit hohen Abschlägen möglich. Abfindungsangebote können unseriös sein. Vielversprechender sind daher Schadensersatzansprüche, vor allem wenn Sie beim Abschluss der Anlage nicht ausreichend über die Risiken informiert wurden. Fehlt eine korrekte Dokumentation über die Geeignetheit, ergeben sich weitere Haftungsansätze.

JACKWERTH Rechtsanwälte sichern Ihr Vermögen

Um Ihr Vermögen zu sichern, ist es ratsam, frühzeitig Experten hinzuzuziehen. Fachanwältin Angelika Jackwerth ist auf rechtliche Fragen zu offenen Immobilienfonds spezialisiert und bringt langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht mit. So können wir Ihre Ansprüche gezielt prüfen und erfolgreich durchsetzen.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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