Offene Immobilienfonds galten lange als stabile Geldanlagen. Nachdem der UniImmo Fonds im Juni 2024 stark abgewertet wurde, entschied das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth am 21. Februar 2025, dass die Risikoeinstufung des Fonds UniImmo: Wohnen ZBI zu niedrig war (Aktenzeichen 4 HK O 5879/24, nicht rechtskräftig). Anleger können auf Entschädigung hoffen.
Nürnberg-Fürth schlägt Alarm – Gerichtsurteil wirft Fragen auf
Im Oktober 2024 verklagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kapitalverwaltungsgesellschaft wegen einer zu niedrigen Risikoeinstufung des UniImmo: Wohnen ZBI. Statt des angegebenen Risikoindikators 2 und später 3 hätte laut der Verbraucherschützer Stufe 6 gelten müssen, da die Immobilienpreise nur vierteljährlich statt mindestens monatlich aktualisiert werden. Durch ein monatliches Bewertungsintervall sind Verbraucher vor der Anlageentscheidung besser informiert, weil die Einstufung auf aktuelleren Bewertungen fußt. Das Fondsmanagement hielt die Angabe täglicher Rücknahmepreis für ausreichend. Doch das Gericht stellte klar, dass diese Praxis gegen die PRIIP- und Delegierte Verordnung (DeIVO) verstößt, da sie auf unzureichenden Marktdaten basiert.
Klage als Weckruf für Anleger
Das LG Nürnberg-Fürth kritisierte zudem, dass die fehlerhafte Risikoeinstufung Anlegern ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermittelte. Angesichts der illiquiden Immobilienbestände und der begrenzten Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen hätte der Fonds als deutlich riskanter eingestuft werden müssen. Die optimistischen Annahmen bei der Preisfestsetzung ignorierten negative Marktentwicklungen, was zu einer verzerrten Wahrnehmung der Sicherheitslage führte.
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