Ab dem 20. November 2026 tritt das reformierte Verbraucherkreditrecht in Kraft. Die neuen Verbraucherkreditregeln sollen Kreditnehmer besser vor Überschuldung schützen – stehen jedoch bereits wegen möglicher Schutzlücken in der Kritik.
Mehr Schutz – besonders bei Kleinkrediten und „Buy now, pay later“
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 werden auch Kleinkredite ab 200 Euro sowie „Buy now, pay later“-Modelle erfasst. Ziel ist es, digitale Kreditangebote stärker zu regulieren.
Verbraucherschützer warnen jedoch: Wird die Kreditwürdigkeit nicht konsequent geprüft, bleibt die Gefahr der Überschuldung – insbesondere bei automatisierten Online-Krediten.
Kreditwürdigkeitsprüfung 2026: Strenger – aber ausreichend?
Ein Kernstück des neuen Verbraucherkreditrechts ist die verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung. Kredite dürfen nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Banken müssen dabei Einkommen, laufende Verpflichtungen und finanzielle Belastungen berücksichtigen.
Kritiker sehen jedoch im Gesetzentwurf Spielräume – insbesondere bei Kleinkrediten –, die den Überschuldungsschutz abschwächen könnten. Zudem müsse die Dokumentation der Prüfung präzise geregelt sein, damit fehlerhafte Kreditentscheidungen später überprüft werden können.
Ob das Verbraucherkreditrecht 2026 tatsächlich zu einem wirksamen Überschuldungsschutz führt, wird sich daher in der praktischen Anwendung zeigen.
Wegfall der Schriftform: Kreditvertrag per Klick?
Für viele Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Ein Kreditvertrag könnte damit faktisch mit wenigen Klicks abgeschlossen werden.
Kritiker warnen vor einer Schwächung des Übereilungsschutzes. Gerade bei Konsumkrediten erhöht ein schneller digitaler Vertragsabschluss das Risiko unüberlegter finanzieller Verpflichtungen.
Zinsobergrenzen und Wucher im Verbraucherkreditrecht 2026
Ein weiterer Baustein des Verbraucherkreditrechts 2026 ist die gesetzliche Begrenzung überhöhter Kreditzinsen. Ziel ist es, Wucher bei Verbraucherkrediten klarer zu definieren und einzudämmen.
Grundsätzlich ist dieser Ansatz zu begrüßen. Allerdings fordern Verbraucherschützer transparente Vergleichszinssätze und klarere Maßstäbe, damit Verbraucher erkennen können, wann ein Kredit unzulässig teuer ist. Ohne nachvollziehbare Referenzwerte droht die Regelung in der Praxis an Wirkung zu verlieren.
Automatisierte Ablehnungen und Bonitäts-Scoring
Bei Online-Krediten entscheiden häufig Algorithmen über Bewilligung oder Ablehnung. Das neue Verbraucherkreditrecht sieht vor, dass Kreditentscheidungen nachvollziehbar erläutert werden müssen.
Ob diese Transparenzvorgaben ausreichen, wird kritisch diskutiert. Verbraucher müssen verstehen können, warum ein Kredit abgelehnt wurde – nur so können sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen oder fehlerhafte Bonitätsbewertungen angreifen.
Kreditwerbung, Schuldnerschutz und BaFin-Aufsicht Auch die Vorgaben für Kreditwerbung werden verschärft. Kosten dürfen nicht verharmlost oder versteckt werden – insbesondere bei „0 %-Finanzierungen“ oder „Buy now, pay later“-Angeboten.
Zudem stärkt das Gesetz den Schuldnerschutz: Kreditgeber sollen bei Zahlungsschwierigkeiten angemessene Lösungen prüfen, bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Die BaFin erhält erweiterte Kontroll- und Sanktionsbefugnisse. Bußgelder sollen die Einhaltung der Verbraucherkreditvorschriften sichern.Ein echter Vorteil für Verbraucher entsteht jedoch nur, wenn die BaFin ihre Aufsichtsbefugnisse konsequent nutzt.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Kreditverträge prüfen lassen
Die neuen Verbraucherkreditregeln 2026 stärken formal die Position von Kreditnehmern. Entscheidend ist jedoch, ob Banken die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenz, Werbung und zum Schuldnerschutz im Einzelfall korrekt umsetzen.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüft bundesweit Kreditverträge sowohl nach geltendem Recht als auch mit Blick auf das neue Verbraucherkreditrecht 2026. Wir vertreten Sie bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, Kreditablehnungen, überhöhten Zinsen und bei Zahlungsschwierigkeiten.