VIP 4: Musterentscheid gegen UniCredit Bank

In einem Kapitalanleger-Musterverfahren ist erstmal eine Entscheidung zugunsten von Anlegern ergangen. Das OLG München hatte den Fondsprospekt des VIP4-Medienfonds als fehlerhaft erachtet (Az. KAP 1/07). Verantwortlich ist neben dem Initiator Andreas Schmidt auch die UniCreditbank als Rechtnachfolgerin der damaligen Hypovereinsbank.

Die Fehler des Fondsprospekts wurden durch das Musterverfahren verbindlich für alle in Deutschland anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit dem VIP4-Medienfonds festgestellt. Im Einzelnen seien insbesondere das steuerrechtliche Anerkennunngsrisiko, sowie das Verlustrisiko und die Prognoserechnung falsch dargestellt, so die Münchener Richter. Zahlreiche betroffene Anleger haben damit gute Chancen auf Schadensersatz.

Auch andere große Emmissionshäuser könnten von dem Musterverfahren betroffen sein. So hatte etwa die Hannover Leasing Zehntausende von Anleger mit ähnlich konstruierten geschlossenen Medienfonds angeworben. Die als sichere Anlage verkauften Film- und Medienfonds waren für viele Anleger tatsächlich ein Verlustgeschäft. Im Jahr 2012 könnte somit eine Klagewelle auf Banken und Initiatoren zukommen.

Erst seit dem Jahre 2005 ist ein derartiges Kapitalanleger-Musterverfahren in Deutschland überhaupt durchführbar. Betroffene Anleger können seither bestimmte Vorfragen durch ein Oberlandesgericht verbindlich klären lassen. Parallel hierzu müssen Anleger jedoch ihre Ansprüche in einem einzelfallbezogenen Verfahren geltend machen. Wichtig wird dies insbesondere im Hinblick auf die Verjährung etwaiger Ansprüche, die durch das Musterverfahren nicht gehemmt wird.

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