Die negative Berichterstattung über UDI reißt nicht ab: Für weitere acht UDI-Anlagen laufen Verfahren inzwischen vor dem Insolvenzgericht am Amtsgericht Leipzig, und zwar
- UDI Festzins IV GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 971/21)
- Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 981/21)
- UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 991/21)
- UDI Energie Festzins III UG & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 989/21)
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 999/21)
- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 1000/21)
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 1001/21)
- UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 1021/21)
Das Geschäftsmodell UDI Biogas Barleben
“Grünes Geld – saubere Rendite” – mit diesen vielversprechenden Worten warben die Initiatoren für UDI-Anlagen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem UDI Biogas-Projekt in Barleben aus 2011 (UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG).
In dem immerhin 84-seitigen Prospekt wird wurde die Anlage als “Innovativer Biogasfonds mit direkter Bio-Erdgas-Einspeisung“ beworben. Unter “Zukunftsenergie Biogas” wurden Anleger auf boomende Absatzmärkte Biogas und die Ausschöpfung von Potenzialen in diesem Segment eingestimmt.
Konkret sollte das Anlegerkapital der UDI Biogas in die ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG fließen, die in 2019 in Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG umbenannt wurde. Das geschah offenbar nicht, denn UDI Biogas schaltete noch eine weitere UDI-Gesellschaft dazwischen. Das Konzept ging nicht auf. Die Biogasanlage hat zwar 2012 den Betrieb aufgenommen. Der letzte einsehbare Jahresabschluss der Biogas Barleben-Ebendorf aus 2018 weist jedoch einen Jahresfehlbetrag von 1,71 Millionen Euro aus. Dem konnte die Gesellschaft offenbar nichts entgegensetzen. Auch die Besorgung von frischem Kapital durch die Ausgabe neuer Nachrangdarlehen an Anleger konnte die Schieflage nicht endgültig beseitigen.
Durch die Insolvenz dürften die Anlegergelder stark bedroht sein. Ob der Insolvenzverwalter seinerseits noch Forderungen stellen wird, bleibt abzuwarten.
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