WohnSelect geschlossen: Offene Immobilienfonds bleiben im Krisenmodus

Offene Immobilienfonds stehen derzeit unter Druck. Mit dem Wohnimmobilienfonds WohnSelect D ist nun ein weiteres Produkt betroffen, bei dem die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde. Für viele Anleger kommt diese Entwicklung überraschend, galten offene Immobilienfonds doch lange als sichere und flexible Kapitalanlage.

WohnSelect D: Rücknahme ausgesetzt, Anlegerkapital gebunden

Der Fonds WohnSelect D (ISIN:DE000A1CUAY0), der überwiegend in Wohnimmobilien investiert, hat am 15. Januar 2026 die Anteilsrücknahme vorläufig ausgesetzt. Hintergrund sind unter anderem gesunkene Immobilienbewertungen sowie eine angespannte Liquiditätssituation.

Anleger können ihre Fondsanteile derzeit nicht zurückgeben und müssen mit weiteren Veränderungen des Anteilwertes rechnen. Wie bereits in früheren Krisenphasenzeigt sich erneut, wie anfällig offene Immobilienfonds sein können, wenn viele Anleger gleichzeitig ihr investiertes Kapital zurückfordern.

Der Fall WohnSelect ist kein Einzelfall. Bereits in früheren Marktphasen traten im Ernstfall erhebliche Einschränkungen auf, bei denen Anleger ihr Kapital nicht kurzfristig zurückerhielten und teils erheblichen Verlusten ausgesetzt waren. Auch in den vergangenen Monaten waren mehrere offene Immobilienfonds von Wertverlusten, Rücknahmeaussetzungen oder Abwicklungen betroffen.


Offene Immobilienfonds: Schadensersatzansprüche bei unzureichender Aufklärung

Für Anleger ist besonders problematisch, dass die Risiken offener Immobilienfonds in der Anlageberatung häufig nicht ausreichend deutlich gemacht wurden. Stattdessen wurden die Fonds vielfach als stabile und flexible Anlageform dargestellt.

Fehlt es an der gebotenen Risikoaufklärung, kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Unterstützung für Anleger offener Immobilienfonds

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger des WohnSelect D sowie anderer offener Immobilienfonds bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Gerne stehen wir betroffenen Anlegern für eine rechtliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

 

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