Wohnwelt Invest GmbH: BaFin stoppt unzulässiges Angebot – Anleger sollten handeln

Nachrangdarlehen gelten als riskante Anlageform und führten in der Vergangenheit oft zu Verlusten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies jetzt die Wohnwelt Invest GmbH aus Dreieich am 14. März 2025 an, das ohne Erlaubnis betriebene Darlehensgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Anleger sollten jetzt handeln.

Unzulässige Nachrangdarlehen

Die Wohnwelt Invest GmbH sammelte in erheblichem Umfang Anlegergelder ein. Dies tat sie auf der Grundlage von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt – eine Konstruktion, die klassischen Bankeinlagen ähnelt und daher als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG beurteilt wird. Für solche Geschäfte ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG erforderlich, die jedoch nicht vorlag. Das Geschäftsmodell ist hochriskant: Im Insolvenzfall droht Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage.

BaFin verpflichtet Wohnwelt zur Rückzahlung

Die BaFin verpflichtete die Wohnwelt Invest GmbH, die ohne Erlaubnis gesammelten Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Ob das Unternehmen wirtschaftlich dazu in der Lage ist, ist derzeit unklar. Bereits jetzt berichten Betroffene von ausbleibenden Zahlungen und eingeschränkter Erreichbarkeit der Gesellschaft.

Die behördliche Maßnahme zeigt deutlich: Anleger haben Rückforderungsansprüche. Diese unterliegen jedoch der gesetzlichen Verjährung – und können im Fall einer Insolvenz des Unternehmens wirtschaftlich wertlos werden. Wer investiert hat, sollte daher keine Zeit verlieren und rechtliche Schritte prüfen lassen.

JACKWERTH Rechtsanwälte – Ihre Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Anleger der Wohnwelt Invest GmbH sollten ihre Investitionen jetzt aktiv zurückfordern. JACKWERTH Rechtsanwälte stehen Ihnen als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht mit umfassender Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung weiterer rechtlicher Schritte – insbesondere auch bei möglichen Haftungsansprüchen gegen Anlagevermittler außergerichtlich wie gerichtlich. Zögern Sie nicht – je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf erfolgreiche Rückforderung und Schadenersatz.

 

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