Bereits im Sommer 2023 wurden Anleger von der Insolvenz der Project-Gruppe überrascht. Seit Bekanntwerden der Insolvenz stellt sich für Anleger die drängende Frage nach dem nächsten Schritt. Besonders für Anleger der Project Wohnen 14 GmbH & Co. KG besteht akuter Handlungsbedarf: Es droht die Verjährung der Ansprüche.
Anleger mit wirtschaftlichen Problemen
Seit 1995 investierten 32.000 Anleger mehr als 1,4 Milliarden Euro in die 119 Gesellschaften der Project-Gruppe, hauptsächlich in geschlossene Fonds und Alternative Investmentfonds (AIF). Laut der Geschäftsberichte 2022 weist der Fonds Project Wohnen 14 Verluste von fast 31 Prozent aus. Die Geschäftsführung begründet die wirtschaftlichen Probleme mit der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und den gestiegenen Bau-, Energie- und Materialkosten. Zusätzlich, so die Gruppe, hätten unterbrochene Lieferketten und die gestiegenen Zinsen für Immobiliendarlehen zur Krise beigetragen. Fest steht nur, dass die Anleger sich jetzt mit der Insolvenz
Geschlossene Fonds mit hohen Risiken
Geschlossene Fonds sind eine besonders risikoreiche Anlageform. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen Anleger in ausgewählte Vermögenswerte wie Immobilien investieren, um von deren Erträge zu profitieren. Jedoch sind weder Ausschüttungen noch Rückzahlungen der Einlage garantiert, was zu erheblicher Unsicherheit bezüglich des investierten Geldes führt. Zudem sind Anlegergelder durch Insolvenzen gefährdet, und Rückforderungen von Ausschüttungen sind keine Seltenheit. Diese Faktoren machen geschlossene Fonds äußerst spekulativ und risikoreich.
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen schnelles Handeln
Vor allem für Anleger, die vor knapp zehn Jahren in den PROJECT-Immobilienfonds Wohnen 14 investierten, ist schnelles Handeln erforderlich. Zu beachten ist die absolute Verjährung von zehn Jahren nach Zeichnung des Fonds. Den Anlegern steht eine gefestigte Rechtsprechung zur Seite, die es ermöglicht, Initiatoren, Anlageberater und Banken im Fall einer fehlerhaften Aufklärung bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Ob das der Fall ist, kann nur anwaltlich geprüft werden.