OLG Frankfurt: Unzulässige Kontokündigung – Kunde erhält Schadensersatz

Viele Kunden vertrauen ihrer Bank seit Jahrzehnten – eine plötzliche Kündigung kann dieses Vertrauensverhältnis massiv erschüttern. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens: Das OLG Frankfurt entschied, dass die Beendigung von Kontoverträgen im Zusammenhang mit US-Sanktionslisten gegen EU-Recht verstößt. Ein betroffener Kunde erhält deshalb Schadensersatz (Urteil vom 27. Juni 2025, Az.: 10 U 137/23).

30 jährige Bankbeziehung und unrechtmäßige Kontokündigung

Ein Bankkunde mit iranischer Abstammung unterhielt seit fast 30 Jahren verschiedene Konten, Depots und Kreditkarten bei seiner Bank. Zu Beginn betrieb der Mann Geschäfte mit Bezug zum Iran, die er später jedoch aufgab. Von September 2020 bis Mai 2021 wurde er zu Unrecht in die Sanktionsliste des Office of Asset Control der Vereinigten Staaten (SDN-Liste) aufgenommen. Kurz darauf kündigte die Bank im Oktober und November 2020 sämtliche Konten und Kreditkarten – auch die seiner Familienangehörigen. Als Begründung verwies das Institut auf eine seit 2007 geltende interne „Iran-Policy“.

OLG Frankfurt: Kündigung wegen SDN-Liste verstößt gegen EU-Recht – Schadensersatz

Nachdem das Landgericht Frankfurt die Klage zunächst abgewiesen hatte, erzielte der Kunde in der Berufung vor dem OLG Frankfurt einen wichtigen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Aufnahme in die SDN-Liste und Kündigungen belegt, dass die Bank ihre Entscheidung an US-Sanktionsgesetzen ausgerichtet hat. Dies verstößt gegen die EU-Blocking-Verordnung und macht die Kündigungen von 2020 unwirksam. Die Bank wurde verpflichtet, dem Kunden sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Die spätere Kündigung im März 2022 blieb hingegen wirksam, da der Kläger zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf der Liste stand.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Hilfe bei Kontokündigungen und -sperren

Sollten Ihre Konten oder Kreditkarten von Ihrem Kreditinstitut gekündigt oder gesperrt worden sein, lohnt es sich, rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Nicht jede Kündigung ist wirksam – wie das OLG Frankfurt bestätigt hat. Wir beraten Sie gerne.

Weitere relevante Fälle entschied unter anderem das LG Wiesbaden und das LG Frankfurt.

 

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