...

Offene Immobilienfonds: Verluste durch Falschberatung zurückfordern

Fonds eingefroren, Ausgabeaufschläge verschwiegen, Risiken nicht erklärt: Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Bank und Berater – bundesweit.

Zum Thema

Offene Immobilienfonds: Wenn die vermeintlich sichere Anlage zum Problem wird

Offene Immobilienfonds galten jahrzehntelang als solide und risikoarme Anlageform für Privatanleger. Banken und Berater empfahlen sie als Alternative zum Sparbuch – mit stabilen Renditen und jederzeitiger Verfügbarkeit. Doch spätestens seit der Finanzkrise 2008 hat sich das Bild grundlegend gewandelt.

Viele offene Immobilienfonds mussten die Rücknahme von Anteilen aussetzen, weil zu viele Anleger gleichzeitig ihr Geld zurückwollten. Einige Fonds wurden in der Folge sogar ganz abgewickelt – mit erheblichen Verlusten für die Anleger. Wer seinen Fonds nicht rechtzeitig verkaufen konnte, saß auf Anteilen, die über Jahre nicht handelbar waren.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich, ob Ihre Bank oder Ihr Berater Sie über diese Risiken ausreichend aufgeklärt hat. Wenn nicht, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz – auch wenn der Fonds bereits abgewickelt wurde.

Abschnitt 01

Was sind offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die das Kapital der Anleger in Immobilien investieren – Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels, Wohnimmobilien. Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds können Anleger ihre Anteile grundsätzlich jederzeit zurückgeben (daher „offen“).

Merkmal

Ausstieg

Offener Immobilienfonds

Grundsätzlich jederzeit möglich (mit Halte- und Kündigungsfrist seit 2013)

Geschlossene Immobilienfonds

Kündigung oder Laufzeitende

MERKMAL

Kündigung oder Laufzeitende

OFFENER IMMOBILIENFONDS

Zweitmarkt in der Regel mit Abschlägen

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS

Zweitmarkt

MERKMAL

Mindestanlage

OFFENER IMMOBILIENFONDS

Gering (ab 50 €)

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS

Hoch (oft ab 10.000 €)

MERKMAL

Regulierung

OFFENER IMMOBILIENFONDS

KAGB, BaFin-Aufsicht

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS

Nur ein Mindestmass

MERKMAL

Typisches Risiko

OFFENER IMMOBILIENFONDS

Einfrierung, Abwicklung bei Liquiditätsproblemen

GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS

Totalverlust, Gefahr der Ausschüttungsrückzahlung

Seit Einführung des KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) in 2013 gelten für offene Immobilienfonds Mindesthaltefristen (24 Monate) und Kündigungsfristen (12 Monate). Wer vor 2013 investiert hat, ist diesen Regeln noch nicht unterworfen. Im Falle der Aussetzung der Anteilsrückname oder Liquidation drohen regelmäßig erhebliche Verluste.

Abschnitt 02

Risiken: Rücknahmeaussetzung, Abwicklung und Verluste

Die Krise der offenen Immobilienfonds begann 2008/2009 und zog sich bis weit in die 2010er Jahre. Mehrere große Fonds mussten die Rücknahme von Anteilen aussetzen oder wurden abgewickelt:

  • SEB ImmoInvest– ausgesetzt 2010, Abwicklung ab 2012

  • CS Euroreal– ausgesetzt 2010, Abwicklung ab 2012
  • KanAm grundinvest– ausgesetzt 2010, Abwicklung ab 2011

  • AXA Immoselect– ausgesetzt 2008, Abwicklung ab 2011

  • TMW Weltfonds– ausgesetzt 2010, Abwicklung ab 2011


Anleger, die in diese Fonds investiert hatten, konnten ihre Anteile über Jahre nicht zurückgeben. Ein Verkauf war, wenn überhaupt möglich, nur mit hohen Abschlägen möglich. Kam es dann sogar zur Abwicklung, erhielten viele nur einen Bruchteil ihres eingesetzten Kapitals zurück.

Verjährung: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Lassen Sie Ihren Fall daher prüfen, wenn Sie Verluste befürchten.

Abschnitt 03

Falschberatung: Typische Pflichtverletzungen bei offenen Immobilienfonds

Als Fachanwältin musste ich oft feststellen, dass Banken und Berater bei der Empfehlung offener Immobilienfonds Beratungspflichten verletzt haben. Die häufigsten Pflichtverletzungen:

  • Darstellung als „sicher wie ein Sparbuch“ ohne Hinweis auf Risiken

  • Verschweigen des Risikos, dass die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt werden kann

  • Empfehlung für kurzfristige Anlageziele, obwohl gerade kein unmittelbarer Zugriff auf den eingezahlten Geldbetrag möglich ist

  • Nicht offengelegte Ausgabeaufschläge und laufende Kosten

  • Empfehlung für ältere oder risikoscheue Anleger ohne Hinweis auf die Risiken

BGH-Grundsatz: Eine Bank muss über alle wesentlichen Risiken eines empfohlenen Produkts aufklären. Das Risiko der Aussetzung und Abwicklung eines offenen Immobilienfonds ist ein wesentliches Risiko, das aufklärungspflichtig ist.

Abschnitt 04

Schadensersatz gegen Bank und Berater

Wenn Ihre Bank oder Ihr Berater Beratungspflichten verletzt hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB. Sie sind so zu stellen, als hätte die Falschberatung nicht stattgefunden – das bedeutet in der Regel:

  • Rückabwicklung: Rückzahlung des eingesetzten Kapitals Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsanteile (oder des Abwicklungserlöses)

  • Ersatz entgangener Zinsen auf das eingesetzte Kapital

  • Ggf. Ersatz der Anwaltskosten

Wichtig: Auch wenn der Fonds bereits abgewickelt wurde, können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend gemacht werden. Die Abwicklung des Fonds beendet nicht die Haftung des Beraters.

Abschnitt 05

Aktuelle Rechtsprechung: Offene Immobilienfonds

BGH · III ZR 249/09 · 27.10.2009

Aufklärungspflicht über Aussetzungsrisiko: Banken müssen Anleger über das Risiko aufklären, dass die Rücknahme von Anteilen offener Immobilienfonds ausgesetzt werden kann. Wird diese Pflicht verletzt, haftet die Bank auf Schadensersatz.

OLG FRANKFURT · 23 U 175/13 · 2014

Schadensersatz bei SEB ImmoInvest: Das OLG Frankfurt hat eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie einen Anleger nicht ausreichend über die Risiken des SEB ImmoInvest aufgeklärt hatte.

BBGH · XI ZR 308/15 · 2016

Provisionsoffenlegung bei Fondsempfehlung: Der BGH hat klargestellt, dass Banken Provisionen für die Empfehlung von Investmentfonds offenlegen müssen. Tun sie das nicht, verletzt das die Beratungspflicht.

Hinweis: Die genannten Urteile dienen als Beispiele. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Fall individuell prüfen.

Kostenfreies Erstgespräch
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Das erste Telefonat ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihr Kontakt zu uns

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

EWIGES WIDERRUFSRECHT
Kapital-LV aus den Jahren 1994–2007? Das Widerrufsrecht kann noch bestehen. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.
WAS WIR PRÜFEN
Widerrufsbelehrung, Kosten (Effektivkostensatz), Fördervoraussetzungen, Beratungsprotokoll, Renditeprognosen
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir stellen gerne eine Deckungsanfrage für Sie.
Aus unserem Blog

Aktuelle Urteile & Beiträge zu offenen Immobilienfonds

Wir verfolgen die Rechtsprechung zu Lebensversicherungen und Altersvorsorge laufend.

Häufige Fragen

FAQ: Offene Immobilienfonds – Häufige Fragen

Möglicherweise ja – aber die Verjährung ist entscheidend. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Kannten Sie die Umstände nicht, haben Sie ggf. 10 Jahre Zeit. Lassen Sie Ihren Fall sofort prüfen.

Das ist eine klassische Falschberatung. Banken müssen über das Risiko der Aussetzung und Abwicklung aufklären. Wenn das nicht geschehen ist, besteht ein Schadensersatzanspruch. Ich prüfe Ihren Fall.

Sichern Sie alle Unterlagen (Beratungsprotokoll, Kaufabrechnung, Kontoauszüge) und kontaktieren Sie mich. Ich prüfe, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie wir vorgehen können.

Auch bei neueren Fonds können Beratungspflichtverletzungen vorliegen – z.B. wenn der Berater die Haltefristen und Kündigungsfristen nicht erklärt hat oder den Fonds für kurzfristige Anlageziele empfohlen hat. Ich prüfe Ihren Fall.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ich prüfe Ihre Ansprüche wegen Falschberatung bei offenen Immobilienfonds.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich umfangreiche Erfahrung mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds. Ich prüfe, ob Ihre Bank

Mandantenzufriedenheit lt. Anwalt.de
0%

Angelika Jackwerth – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.