Der aktuelle Scope-Report zur Entwicklung offener Immobilienfonds zeichnet ein angespanntes Bild der Branche. Hohe Mittelabflüsse, sinkende Bewertungen und Liquiditätsprobleme setzen zahlreiche Fonds unter Druck. Mit dem Fokus Wohnen Deutschland, dem UBS (D) Euroinvest Immobilien und dem WohnSelect D mussten bereits drei Fonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen. Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.
Wachsende Risiken bei offenen Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als vergleichsweise stabile Kapitalanlage. Der aktuelle Scope-Report zeigt jedoch, dass die Branche weiterhin erheblich unter Druck steht. Insbesondere die Folgen der Zinswende, sinkende Immobilienbewertungen und anhaltende Mittelabflüsse belasten zahlreiche Fonds.
Nach Angaben von Scope verzeichnete die Branche im Jahr 2025 Nettomittelabflüsse von rund 7,6 Milliarden Euro. Bereits das dritte Jahr in Folge ziehen Anleger erhebliche Mittel aus offenen Immobilienfonds ab. Aufgrund bereits ausgesprochener Kündigungen könnten die Abflüsse auch in den kommenden Monaten hoch bleiben.
Für Anleger ist dies ein Warnsignal. Die Entwicklung zeigt, dass auch offene Immobilienfonds erhebliche Risiken bergen können.
Mehrere offene Immobilienfonds haben die Anteilsrücknahme ausgesetzt
Mehrere offene Immobilienfonds haben bereits die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Betroffen sind unter anderem der Fokus Wohnen Deutschland, der UBS (D) Euroinvest Immobilien und der WohnSelect D, über die wir bereits gesondert berichtet haben.
Für Anleger hat eine solche Aussetzung erhebliche Folgen. Die Fondsanteile können nicht mehr wie gewohnt zurückgegeben werden. Das investierte Kapital steht zunächst nicht zur Verfügung.
Fokus Wohnen Deutschland setzt Anteilsrücknahme aus
Auch der offene Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland ist betroffen. Der Fonds investiert schwerpunktmäßig in Wohnimmobilien in Deutschland und wurde Anlegern als langfristige Sachwertanlage angeboten.
Die Fondsgesellschaft hat die Rücknahme von Anteilen vorübergehend ausgesetzt und dies mit einer angespannten Liquiditätssituation begründet. Der Fonds wird im aktuellen Scope-Report als weiterer offener Immobilienfonds genannt, der im ersten Quartal 2026 die Rücknahme von Anteilen aussetzen musste.
Für Anleger bedeutet dies, dass sie nicht über ihr investiertes Kapital verfügen können. Wann eine Rückgabe der Anteile wieder möglich sein wird, ist derzeit offen.
Wurden Anleger ausreichend über die Risiken aufgeklärt?
Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob sie vor ihrer Investitionsentscheidung ordnungsgemäß über die Risiken eines offenen Immobilienfonds informiert wurden.
Anleger müssen insbesondere darüber aufgeklärt werden, dass die Rücknahme von Anteilen zeitweise ausgesetzt werden kann und das investierte Kapital dann nicht frei verfügbar ist. Darüber hinaus bestehen Bewertungs- und Verlustrisiken, wenn Immobilien aufgrund eines schwierigen Marktumfelds abgewertet oder unter Druck verkauft werden müssen.
Ob Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder beratende Banken bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte rechtlich geprüft werden.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger
Anleger des Fonds Fokus Wohnen Deutschland sowie anderer von Rücknahmeaussetzungen betroffener offener Immobilienfonds sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Beteiligung auf Empfehlung einer Bank oder eines Anlageberaters erworben wurde.
JACKWERTH Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger und prüft, ob betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen können. Betroffene Anleger können sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu den nächsten Schritten.