LEADING CITIES INVEST wird abgewickelt – Anleger sollten Ansprüche prüfen

Für Anleger des offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST steht fest: Die Hoffnung auf eine Stabilisierung hat sich nicht erfüllt, der Fonds wird abgewickelt. Die Veräußerung der verbleibenden Immobilien kann für Anleger mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Betroffene sollten prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.

LEADING CITIES INVEST unter Druck: Immobilienverkäufe und Mittelabflüsse

Der LEADING CITIES INVEST investierte in Büro- und Gewerbeimmobilien in internationalen Metropolen. In den vergangenen Jahren geriet der Fonds zunehmend unter Druck. Sinkende Immobilienbewertungen, anhaltende Mittelabflüsse sowie ein schwieriges Marktumfeld führten dazu, dass bereits ein erheblicher Teil des Immobilienbestandes veräußert werden musste.

Mit der nun beschlossenen Auflösung wird das verbliebene Fondsvermögen schrittweise liquidiert und an die Anleger ausgekehrt. Rückzahlungen hängen damit künftig von der weiteren Veräußerung der Immobilien ab. Die Abwicklung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und mit Verlusten verbunden sein.

Über die Verunsicherung von Anlegern durch Abwertungen beim LEADING CITIES INVEST hatten wir bereits berichtet: Leading Cities Invest: Anleger verunsichert durch Abwertungen.

Abwicklung des LEADING CITIES INVEST zeigt Risiken offener Immobilienfonds

Die Abwicklung des LEADING CITIES INVEST steht nicht isoliert. In den vergangenen Monaten haben bereits mehrere offene Immobilienfonds mit Liquiditätsproblemen, Bewertungsanpassungen oder Einschränkungen der Anteilsrücknahme für Schlagzeilen gesorgt. Die Entwicklungen verdeutlichen erneut, dass offene Immobilienfonds in wirtschaftlich schwierigen Phasen erheblich unter Druck geraten können.

Für Anleger kann dies zu langen Kapitalbindungen, eingeschränkter Verfügbarkeit der Mittel und im ungünstigsten Fall zu Verlusten führen. Gerade Anleger, denen der LEADING CITIES INVEST als sichere oder konservative Kapitalanlage empfohlen wurde, sollten daher prüfen lassen, ob sie zutreffend über die Risiken aufgeklärt wurden.

Anlegerrechte beim LEADING CITIES INVEST und mögliche Schadensersatzansprüche

Für betroffene Anleger stellt sich nun die Frage, ob im Zusammenhang mit der Zeichnung des LEADING CITIES INVEST Schadensersatzansprüche bestehen. Offene Immobilienfonds wurden in der Vergangenheit häufig als sichere, stabile und jederzeit verfügbare Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Produkte mit erheblichen Liquiditäts-, Bewertungs- und Marktrisiken, die sich insbesondere in Krisenzeiten deutlich zeigen.

Für Schadensersatzansprüche kommt insbesondere eine fehlerhafte Anlageberatung in Betracht. Wurde der LEADING CITIES INVEST im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen, muss der Anleger anleger- und anlagegerecht aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere Hinweise auf das Risiko von Mittelabflüssen, mögliche Einschränkungen der Anteilsrücknahme sowie das Risiko einer späteren Fondsabwicklung.

Erfolgt diese Aufklärung nicht oder nur unzureichend, kommen Schadensersatzansprüche gegen Banken, Sparkassen oder Vermittler in Betracht.

Darüber hinaus kann auch relevant sein, ob der LEADING CITIES INVEST als eher „sichere“ oder „konservative“ Anlage eingeordnet wurde, obwohl tatsächlich eine deutlich höhere Risikostruktur bestand. Im Einzelfall können Anleger dann so zu stellen sein, als hätten sie die Beteiligung nie abgeschlossen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ansprüche bei offenen Immobilienfonds

Anleger des LEADING CITIES INVEST sollten ihre damalige Beratung sowie die dargestellten Risiken sorgfältig überprüfen lassen. JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen betroffene Anleger bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und beraten zu den individuellen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

 

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