Britische Immobilienfonds in der Corona Krise

Mehr als sieben Milliarden Pfund sind in Großbritannien in offenen Immobilienfonds eingefroren und das, obwohl Immobilieninvestments als wenig betroffen oder sogar als Gewinner der Corona Krise galten. Laut The Guardian sind dabei besonders betroffen die Produkte von Legal & General, BMP, Columbia Threadneedle, Standard Life Aberdeen, Aviva und Janus Henderson.

Das Problem. Immobilienwerte lassen sich nicht feststellen

Dadurch, dass Nutzer von Einzelhandelsobjekten, Büros und Hotels mittlerweile zu Hause bleiben, ist es für Fondsmanager unmöglich, einen belastbaren Immobilienwert festzustellen. Anteilsrückgaben werden ausgesetzt. Mit anderen Worten: Anleger kommen nicht an ihr Geld.

Bricht jetzt auch der deutsche Markt ein?

Viele Anleger beschäftigt jetzt die Frage, ob dem deutschen Markt für offene Immobilienfonds ein ähnliches Szenario in Zeiten der Covid-19 Pandemie droht. Im Hinterkopf sind dabei noch die Geschehnisse aus der Finanzkrise in den Jahren nach 2008. Diese wirkte sich auch auf den Immobilienmarkt aus. Im Januar 2009 hatte eine Reihe offener Immobilienfonds die Rücknahme von Fondsanteilen für zunächst bis zu zwölf Monaten ausgesetzt. Denn die Fonds waren nicht in der Lage, ihre Anteilseigner auszuzahlen und mussten daher Immobilien unter Zeitdruck verkaufen. Auch nach dem Reaktorunglück in der japanischen Stadt Fukushima beschloss Union Investment, keine Anteilsscheine ihres Fonds mehr zurückzunehmen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass außergewöhnliche Umstände vor Ort eine Neubewertung der Immobilie in Tokio verhindern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 14 Prozent des Fondsvermögens in Japan. Die Krisen erschütterten das Vertrauen in das Investmentgeschäft, welches zuletzt wieder erheblich an Wert gewonnen hatte. Auch wenn die Lage auf dem deutschen Markt zurzeit noch nicht bedrohlich aussieht, werden die aktuellen Entwicklungen vermutlich auch auf den Immobilienmarkt Einfluss haben.

Mögliche Ansprüche sichern

Die Gerichte stellen die Anleger nicht schadlos. So hat der Bundesgerichtshof am 29. April 2014 in zwei richtungsweisenden Urteilen zu den Aktenzeichen XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13 entschieden, dass Anlageberater ungefragt auf das Risiko hinweisen müssen, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann. Grundsätzlich gilt, dass Anleger auf wesentliche Anlagerisiken bei Verkauf hingewiesen werden müssen. Ist das nicht der Fall, haftet der Anlageberater, darunter oftmals auch Banken oder Sparkassen, auf Schadensersatz.

JACKWERTH Rechtsanwälte informieren

Sofern Sie ebenfalls Geld in einen offenen Immobilienfonds investiert haben, möglicherweise sogar als Altersvorsorge, und dabei nicht über Risiken aufgeklärt worden sind, melden Sie sich gerne bei uns. JACKWERTH Rechtsanwälte haben Erfahrung mit Haftungsfällen und beraten Sie gerne über rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

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