Achtung! – Erlöschen des Widerrufsrechts im Juni 2016

Widerruf geltend machen und bares Geld sparen

Aus der Presse wissen Sie bereits, dass viele Darlehensverträge auch heute noch wegen vielfach verwendeter mangelhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können, was für Sie mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sein kann.

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf von Immobiliar-Darlehensverträgen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden,

nur noch bis Juni 2016 möglich ist.

Wenn Sie einen Widerruf in Erwägung ziehen, sollten Sie uns daher schnellstmöglich kontaktieren.

Hintergrund dieser Eilbedürftigkeit ist, dass der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für Altverträge geändert hat. Am 21.03.2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Laut Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages soll für diejenigen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und fehlerhaft belehrt wurden, dann noch eine kurze Frist von drei Monaten gelten. Danach wird dem Kunden jede Möglichkeit abgeschnitten sein.

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