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Adler Real Estate AG: BaFin stellt Bilanzfehler fest

Erneut schlechte Neuigkeiten für die Adler Group und ihre Anleger: Am 1. August 2022 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass bei der Bilanzkontrollprüfung für 2019 ein Düsseldorfer Immobilienprojekt um mindestens 170 Millionen Euro zu hoch bewertet wurde. Da die Prüfung noch andauert, handelt es sich um eine Teil-Fehlerfeststellung.

Zu hohe Bewertung von Immobilienprojekten

Die BaFin stellte im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung des Konzernabschlusses und des Lageberichts 2019 der Adler Real Estate AG, Berlin fest, dass dieser in Teilen fehlerhaft ist. Für das in Düsseldorf-Gerresheim geplante Immobilienprojekt “Glasmacherviertel” waren ursprünglich 375 Millionen Euro angesetzt. Tatsächlich hätten jedoch 170 Millionen bis 223 Millionen Euro weniger angesetzt werden müssen. Die Fehlerhaftigkeit des Konzernabschlusses ist darauf zurückzuführen, dass Adler 2019 einen nicht repräsentativen Immobilienwert angesetzt hatte. Zudem hat Adler den Wert anhand der geplanten Bebauung errechnet, obwohl für diese zum Berechnungszeitpunkt noch gar keine Genehmigung vorlag. Der publizierte Immobilienwert, der für viele Investoren ausschlaggebend ist, kann laut BaFin somit nicht als „fair value“ angesehen werden.

Abwärtsspirale der Adler Group

Für Adler-Anleger sind das erneut keine guten Nachrichten. Nachdem der Gruppe das Testat für den Jahresabschluss 2021 verweigert wurde und das Unternehmen einiges an Vermögen einbüßen musste, stehen nun auch geplante Projekte in der Kritik. Auch die britische Investmentfirma Viceroy hatte der Adler Group bereits vorgeworfen, ihre Immobilien überzubewerten. Angesichts dieser massiven Kritik und Vorwürfe ist es wenig verwunderlich, dass Anleger und Investoren das Vertrauen in den Konzern verlieren. Zudem verliert der Wert der Adler Aktie immer mehr an Wert.

Jackwerth Rechtsanwälte unterstützen Aktionäre und Anleihegläubiger

Da sich die Abwärtsspirale um die Adler Group immer weiter dreht, sollten Anleger handeln. Wir empfehlen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Informieren Sie sich in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin über Ihre Möglichkeiten.

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