Der Rentenfaktor ist entscheidend für die Rendite einer privaten Rentenversicherung. Eine Herabsetzung kann empfindliche Lücken in die Altersvorsorge reißen. Dagegen wehrte sich ein Kunde der Allianz-Lebensversicherungs-AG erfolgreich: Mit Unterstützung von JACKWERTH Rechtsanwälte erstritt er am 12. Februar 2025 vor dem Landgericht (LG) Lüneburg ein positives Urteil, das ihm den ursprünglichen Rentenfaktor sichert (Aktenzeichen: 5 O 111/24, nicht rechtskräftig).
Kläger schloss fondsgebundene Rentenversicherung ab
Der Versicherte schloss im Jahr 2005 bei der Allianz Lebensversicherungs-AG einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag ab. Bei der „Allianz RiesterRente mit Fonds und Garantie“ handelt es sich um eine staatlich geförderte lebenslange Rente. Mit Eintritt in das Rentenalter sollten dem Verbraucher monatlich 42,91 Euro je 10.000 Euro Policenwert ausgezahlt werden. In einer Klausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen war geregelt, dass der Rentenfaktor unter bestimmten Umständen durch die Allianz herabgesenkt werden konnte.
Allianz senkt Rentenfaktor ab – Kläger wehrt sich
Im Jahr 2017 berief sich die Versicherung tatsächlich auf diese Klausel und senkte den Rentenfaktor in einem ersten Schritt auf 37,56 Euro ab. Im Jahr 2021 erfolgte eine zweite Absenkung auf 35 Euro unter Berufung auf die allgemeine Zinssenkung am Kapitalmarkt. Dies wollte sich der Mandant nicht gefallen lassen und schaltete JACKWERTH Rechtsanwälte ein.
LG: Allianz durfte Faktor nicht herabsetzen – Mandant behält hohen Rentenfaktor
Vor Gericht hatte der Mandant Erfolg. Das LG entschied, dass die Klausel im Vertrag, nach der die Herabsetzung erfolgen sollte, unwirksam war. Für Verbraucher bestand keine Möglichkeit, eine Herabsetzung zu kompensieren oder den Rentenfaktor wieder nach oben anzupassen, sollten sich die Umstände wieder ändern. Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Allianz den Rentenfaktor auch nicht in Zukunft aufgrund dieser Regelung herabsetzen darf. Für den Mandanten bedeutet dies eine große Erleichterung; denn seine bisherigen Rentenansprüche bleiben ihm erhalten.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ansprüche
Mit diesem Urteil liegt das Gericht ganz auf der Linie des Oberlandesgerichts Stuttgart, welches am 30. Januar 2025 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die verwendete Klausel ebenfalls für unwirksam erklärte (nicht rechtskräftig). Sofern auch Sie von einer Herabsetzung des Rentenfaktors betroffen sind, prüfen wir gerne Ihre Ansprüche und setzen diese anschließend für Sie durch.