LG Tübingen: Anlageberater muss 15.000 Euro wegen Falschberatung erstatten

Absicherung im Alter – viele Menschen setzen auf Investitionen und nutzen dafür oft die Hilfe von Anlageberatern. Doch wenn die Beratung falsch war, drohen hohe Verluste. In einem Urteil vom 31. August 2024 entschied das Landgericht Tübingen (Aktenzeichen: 7 O 15/22), dass ein Anlageberater einer Frau 15.000 Euro erstatten muss. Der Grund: Er hatte ihr eine Anlage vermittelt, die wegen des hohen Verlustrisikos für sie ungeeignet war.

Sichere Altersvorsorge erwünscht

Die Anlegerin wollte Rücklagen für ihre Altersvorsorge bilden. Sie bezeichnete sich als konservative und sicherheitsorientierte Anlegerin, die ihr Geld bisher auf einem Sparkonto angelegt hatte. Mit sonstigen Kapitalanlagen hatte sie keine Erfahrung. Ihr Ziel war es, eine 100 Prozent sichere Altersvorsorge zu erwerben. Der Anlageberater empfahl der Frau daraufhin einen Fonds, der in Unternehmen investierte, die im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes tätig waren, insbesondere in Biomasseheizkraftwerke. Er stellte Beteiligung als sicher und passend für die Anlageziele der Kundin dar. Auf die allgemeinen und spezifischen Risiken dieser Investition wies er jedoch nicht hin.

Anlegerin steckt in hochriskantem Fonds fest

Die Anlegerin zeichnete daraufhin Fondsanteile im Wert von 20.000 Euro, zahlte jedoch nur 15.000 Euro. Wie die Frau später erfuhr, handelte es sich bei dem Fonds um eine hochspekulative Anlage mit realem Totalverlustrisiko. Da sie sich getäuscht fühlte, forderte sie von ihrem Berater Schadensersatz in Höhe der eingezahlten 15.000 Euro. Der Berater wies diesen Anspruch mit der Behauptung zurück, sie korrekt beraten zu haben.

LG: Anlageberatung pflichtwidrig – Frau erhält Investition zurück

Die Anlegerin klagte vor dem LG und feierte einen Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass es sich bei der Anlage um einen hochspekulativen Fonds mit erheblichem Verlustrisiko handelte. Da die Sparerin jedoch eine sichere Anlage suchte und der Berater dies auch wusste, verletzte er mit seiner Empfehlung wesentliche Pflichten. Der Berater muss nun die vollen 15.000 Euro, die die Anlegerin investiert hatte, zurückzahlen.

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