Anlageberatung nach wie vor unzureichend

„Informationen bei Vermögensanlagen mangelhaft“ warnt Stiftung Warentest am 21. Mai 2013. „Anbieter verschweigen Risiken von Finanzanlagen“ rügt das Handelsblatt am 22. Mai 2013. Neu ist dies nicht. Erstaunlich ist nur, dass die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst nehmen.

Geprüft wurden von der Verbraucherzentrale Bundesverband im März 2013 insgesamt 24 Kurzinformationen für zwei geschlossene Immobilienfonds, fünf geschlossene Ökofonds, neun weitere geschlossene Fonds sowie fünf Genussrechte und stille Beteiligungen, wie sie nach dem Vermögensanlagegesetz seit Juni 2012 vorgeschrieben sind. Bei keinem der Informationsblätter wurden die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt. „Wir benötigen einheitliche Standards für Produktinformationsblätter, die das Bundesfinanzministerium per Verordnung erlassen sollte“, fordert daher der verbraucherpolitische Sprecher der FDP, Erik Schweickert.

Auch als Honorarberaterin der Verbraucherzentrale stellt Anwältin Jackwerth immer wieder fest, dass den Anlegern in den Beratungsgesprächen wesentliche Informationen vorenthalten werden. Da sich inzwischen viele Anlagen in wirtschaftlicher Schieflage befinden, besteht Handlungsbedarf. Die Kanzlei hilft betroffenen Anlegern gerne beim Ausstieg.

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