Viele Versicherungen hatten sich unter Berufung auf sogenannte Effektenklauseln geweigert, geschädigten Kapitalanlegern Deckungsschutz zuzusprechen. Damit waren und sind auch heute noch viele Anleger finanziell auf sich gestellt. Anlegerschutzprozesse sind jedoch teuer. Aus diesem Grund hatten viele Anleger auf ihre Versicherung gebaut und wurden enttäuscht. Viele Rechtsschutzversicherungen beriefen sich auf eine Ausschlussklausel, die für den Versicherer als solche aber gar nicht erkennbar war. Gerade im Streit mit Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen war es vielen geschädigten Anlegern von vornherein verwehrt, ihr Recht durchzusetzen. Das ist jetzt anders. Versicherungsunternehmen dürfen sich nicht mehr auf ihre Klauseln berufen, sondern müssen Deckungsschutz erteilen.
Damit ist es für Anleger umso wichtiger, ihre Kapitalanlagen regelmäßig zu prüfen und sich im Zweifelsfall zur Klärung lieber an einen Rechtsspezialisten zu wenden. Dies ist auch deshalb zu empfehlen, weil ggf. kurze Verjährungsfristen laufen.
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