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BGH: Sportwettenanbieter soll Verluste erstatten

Sportwetten erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch immer mehr Kunden verlieren dabei hohe Summen. In einem bisher nicht veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 deutete der Bundesgerichtshof (BGH) an, den Sportwettenanbieter Betano zur Erstattung der Verluste verurteilen zu wollen (Aktenzeichen: I ZR 88/23). Viele Wettkunden können jetzt auf Rückzahlung hoffen.

Spieler verlor fast 12.000 Euro

In dem Fall geht es um einen Kunden, der Ende 2018 bei dem österreichischen Wettanbieter Betano, Sponsor der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft, fast 12.000 Euro verlor. Nicht besonders meisterlich ist dagegen, dass der Anbieter in diesem Zeitraum keine Konzession für das Anbieten von Sportwetten in Deutschland hatte. Erst auf Antrag in 2021 wurde die Erlaubnis erteilt.

Kläger ging durch Vorinstanzen

Der Kläger ging vor Gericht, um sich seine verlorenen Wetteinsätze zurückzuholen. Dabei war er nach dem Verlust in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden erfolgreich. Das OLG sprach ihm einen Anspruch auf Rückforderung seiner Einsätze gegen Betano zu. Der Anbieter habe mangels Konzession Ende 2018 gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in seiner Fassung von 2012 verstoßen. Das wollte Betano nicht auf sich sitzen lassen und ging in Revision.

BGH stellt sich hinter Tausende Spieler

Der BGH gab dem Wettkunden Recht und signalisierte, dass er die Auffassung des OLG teilt. Tausende Spieler können nun auf Rückzahlung ihrer verlorenen Einsätze hoffen. Dies ist das erste Mal, dass die Rechtsauffassung des BGH in dieser Angelegenheit bekannt wurde. Bisher zahlten die Anbieter die Einsätze immer kurz vor einer Entscheidung zurück, was eine gerichtliche Klärung verhinderte. Der BGH wollte dem entgegenwirken und teilte seine Rechtsauffassung in einem Hinweisbeschluss mit. Der Verhandlungstermin beim BGH ist für den 2. Mai 2024 angesetzt.

JACKWERTH Rechtsanwälte bei Verlusten einschalten

Die Aussichten, verlorene Einsätze gegen Sportwettenanbieter zurückzuholen, sind mit dem ergangenen Beschluss des BGH gestiegen. Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass Fristen laufen. JACKWERTH Rechtsanwälte haben bereits Geld in vergleichbaren Fällen zurückgeholt. Als erfahrene Fachkanzlei beraten wir Sie gerne bei Ihrem Fall und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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