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d.i.i. GmbH: Finanzaufsicht BaFin stellt Insolvenzantrag

Erneut ein Paukenschlag am Kapitalmarkt: Während noch vor kurzem die Muttergesellschaft Deutsche Invest Immobilien AG (d.i.i. AG) Insolvenz anmeldete (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten), ereilte ihre Tochtergesellschaft d.i.i. Investment GmbH jetzt dasselbe Schicksal. Am 18. April 2024 verhängte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot (Moratorium) und stellte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

d.i.i. GmbH verwaltet deutsche Wohnimmobilien für Fondsanleger

Die d.i.i. GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und verantwortlich für die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung der Alternativen Investmentfonds (AIF) mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien Deutschland. Aktuell verwaltet die d.i.i. GmbH 16 Alternative Investmentfonds mit einem Gesamtvolumen von 621 Millionen Euro. Zwei dieser Fonds sind speziell für Privatanleger konzipiert. Die Schwerpunkte der d.i.i. GmbH liegen dabei auf der Bestandsentwicklung von gebrauchten Wohnimmobilien, dem Neubau von Wohnimmobilien und der Wohnungsprivatisierung.

Sicherung der Vermögenswerte durch die BaFin

Die Finanzaufsicht begründet das Moratorium gemäß § 42 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) damit, die Vermögenswerte der d.i.i. GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. Als Grund für den Insolvenzantrag gibt die BaFin Zahlungsunfähigkeit an. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden, würde das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle übergehen, so die BaFin. Die d.i.i. Investment GmbH darf Geschäfte dann nur noch mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen und ist weder berechtigt, ihre Fonds weiter zu vertreiben noch neue Fonds aufzulegen.

Flächenbrand durch weitere Insolvenzen?


Die d.i.i. AG gibt auf ihrer Website bekannt, dass auch für den Neubau-Fonds 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ein Insolvenzantrag geplant ist. Begründet wird das einmal mehr mit den schwierigen Marktbedingungen in der Corona-Zeit. Der Neubau-Fonds 14 und darin vor allem das Projekt „Viktoria Viertel“ als größtes Bauvorhaben sei besonders von den sehr schwierigen Marktbedingungen der letzten Jahre für Projektentwicklungen getroffen worden. Für Anleger sind das alles andere als gute Nachrichten. Das Einschreiten der BaFin wird üblicherweise als starkes Warnsignal interpretiert. Aufgrund der zahlreichen Insolvenzen der d.i.i. muss auch mit dem Totalverlust gerechnet werden.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch

Als Fachkanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Ansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Neben der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren prüfen wir Ansprüche gegen andere Beteiligte, die auf den vollen Schadensersatz abzielen. Es besteht eine gefestigte Rechtsprechung, die es Anlegern ermöglicht, Initiatoren, Anlageberater und Banken im Falle fehlerhafter Aufklärung haftbar zu machen. Wichtig ist es dabei, die Fristen im Blick zu behalten.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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