Nachhaltigkeit auch beim Thema Geldanlage ist für viele Menschen heutzutage ein wichtiger Punkt, um sich für eine bestimmte Anlage zu entscheiden. Mit der Möglichkeit, sich an der nachhaltigen und ökologischen Bewirtschaftung von Paulownia-Plantagen zu beteiligen, wirbt die Green Wood International AG aus der Schweiz. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte jetzt das Beteiligungsangebot.
Nachhaltiges Konzept
Das Konzept der Green Wood International AG sah mit dem “Treeme – Mein Baufairmögen” vor, dass Anleger Pakete ab jeweils 15 Bäumen aus Deutschland und Spanien erwerben können und bei deren Verkauf an den Erlösansprüchen beteiligt werden. Die Beteiligungen werden in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen vertrieben. Hierbei soll laut Website der Green Wood International AG ein neben überdurchschnittlichen Edelholz-Erträgen auch ein Maximum an Umweltschutz, Ökologie und Klimaschutz erreicht werden.
Bafin: Kein genehmigter Verkaufsprospekt
Am 22. Februar 2023 untersagte die BaFin das öffentliche Angebot für die Paulownia-Bäume. Es fehlte an einem genehmigten Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot einer Geldanlage. Dieses ist in Deutschland gemäß Paragraph 6 Vermögensanlagengesetz Voraussetzung für das Anbieten einer Geldanlage und muss alle für eine Anlageentscheidung wesentlichen Informationen enthalten. Der vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. beantragte Eilrechtsschutz der Green Wood International AG gegen das Verbot wurde abgelehnt, sodass das Verbot der BaFin bestehen bleibt. Schon 2019 hatte die BaFin das Angebot „Geschenkbaum-mytreeme“der Emittentin kritisiert, weil diese keinen Verkaufsprospekt zur Billigung vorgelegt hatte.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei verbotenen Vermögensanlagen
Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal. Wenn auch Sie Ihr Geld in diese oder eine ähnliche Vermögensanlage investiert haben, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche.