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Beratungsfehler bei Altersvorsorge: Mandantin erhält Geld zurück!

Das Landgericht Frankfurt am Main hat infolge einer Klage der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte die beratende Bank mit Urteil vom 2. Oktober 2019 zu einer Rückzahlung in Höhe von 16.207,56 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Waldfonds wegen Totalverlustrisiko nicht zur Altersvorsorge geeignet

Die damals 69 Jahre alte Mandantin zeichnete am 06. Januar 2009 nach Beratung durch einen Mitarbeiter der Commerzbank eine Beteiligung an einem geschlossenen Waldfonds mit 25.000,00 US Dollar zzgl. 5 Prozent Agio. Das sind umgerechnet 20.836,64 Euro. Inzwischen ist der Fonds abgewickelt. Lediglich ein Teil des eingezahlten Geldes in Höhe von 4.609,08 Euro ist an unsere Mandantin zurückgeflossen, so dass ihr ein Schaden von 16.207,56 Euro entstanden ist. Die Beratung war nicht anlegergerecht und damit nicht auf die Ziele und Wünsche der Anlegerin zugeschnitten. Die Klägerin wünschte eine sichere Anlage für die Altersvorsorge und wollte keine Verlustrisiken eingehen. Sie hatte vorher lediglich in Sparbücher und Investmentfonds investiert und nicht in geschlossene Fonds. Die Klägerin benötigte das angelegte Kapital für viele Jahre, da aufgrund ihres damaligen Alters der Eintritt in den Ruhestand nicht mehr in weiter Ferne lag. Die Möglichkeit eines Totalverlusts war für sie daher nicht akzeptabel. Sie kann daher von der Bank vollen Schadensersatz verlangen.

Erfolgreich gegen Berater vorgehen

Als Anleger können auch Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank oder Ihren Finanzvermittler, gegen Organe der Gesellschaft oder Wirtschaftsprüfer zustehen. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

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