BGH: Autokäufer erhält Kreditraten zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Juni 2021 (Aktenzeichen XI ZR 568/19) entschieden, dass die Bank dem Kunden nach Anfechtung eines zur Finanzierung des PKW aufgenommenen Darlehens die bereits gezahlten Darlehensraten erstatten muss. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wirkt damit nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber dem Kreditgeber.

Der Fall

Der Kläger ist VW-Kunde und kaufte 2013 von einer VW-Vertragshändlerin einen neuen VW Golf. Zur Finanzierung des Autos wurde ihm gleich im Autohaus ein Darlehen in Höhe von rund 28.000,00 Euro angeboten, welches er auch abschloss. Im Jahr 2015 erkannte der Kunde, dass es sich bei dem VW Golf, anders als versprochen, nicht um einen Neuwagen aus 2013 handelte, sondern um einen Wagen aus 2011. Er focht den Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung über das Baujahr an und stellte seine Zahlungen an die Bank ein. Die Bank kündigte das Darlehen und, da ihr das Auto zur Sicherung übereignet worden war, verkaufte den Wagen mit Verlust. Anschließend forderte sie diesen in Höhe von 11.000,00 Euro von dem Käufer ein. Der Kläger forderte seinerseits die Rückzahlung seiner Raten in Höhe von rund 6.200,00 Euro.

Die Entscheidung

Die Richter am Bundesgerichtshof kamen zu dem Schluss, dass die Anfechtung des Pkw-Kaufs nicht nur zwischen dem Kunden und der Vertragshändlerin, sondern auch im Verhältnis Kunde und Bank wirksam sei. Das läge daran, dass Kauf und Darlehen verbundene Verträge darstellten. Mit der Beendigung des einen Vertrages wird automatisch die Beendigung des anderen erklärt, ohne dass der andere Vertrag ausdrücklich angefochten werden muss. Die Anfechtung wirke im Ergebnis sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber der Bank. Die Bank kann also nichts mehr von dem Kunden verlangen, wohingegen der Kunde von der Bank seine Darlehensraten von der Bank zurückerhält.

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